IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B Rechtsanwälte OG in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 19.10.2022, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, das Straferkenntnis aufgeho... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 13. Juni 2022, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren in Höhe von € 60,- zu leisten. III. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.07.2022 Norm: WRG 1959 §31 Abs1 WRG 1959 §137 Abs2 Z4 WRG 1959 § 31c heute WRG 1959 § 31c gültig ab 19.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 WRG 1959 § 31c gültig von 31.03.2011 bis 18.06.2013 zuletz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. Dezember 2021, ***, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt 3. (Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959) richtet, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird hinsichtlich des Spruch: -punktes 3. einschließlich der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.02.2022 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z4VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Nicht schon jedes Lagern von Mineralölen in Behältern und Fässern ist ein Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG [hier: kurzfristiges (etwa nur an einem Tag) erfolgtes Bereithalten zum Abtransport im Freien in äußerlich nicht verunreinigten, ordnungsgemäß verschlossenen, abgesicherten und in einwandfreiem Zust... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.02.2022 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z4VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Die geforderte objektive Sorgfaltswidrigkeit gem § 31 Abs 1 iVm §137 Abs 2 Z 4 WRG ist ein Tatbestandsmerkmal, das nicht von einer „Beweislastumkehr“ im Sinne des § 5 Abs 1 VStG erfasst ist. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewässerverunreinigung;... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des B, vertreten durch A Rechtsanwälte, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Straf-verfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Übertretung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Nach dem System des § 32b WRG ist die Indirekteinleitung grundsätzlich bewilligungsfrei, auch das Fehlen einer Zustimmung des Indirekteinleiters begründet keine Bewilligungspflicht (vgl VwGH 98/07/0003). Das Gesetz geht davon aus, dass das Kanalisationsunternehmen über den Einl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Die (konsenslose) Einleitung von Abwasser [hier: Reinigungsabwässer] über einen dafür gar nicht bewilligten Regenwasserkanal in ein Gewässer, ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens vorlag oder nicht, nicht nach § 137 Abs 1 Z 24 WRG, sondern bei Vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: § 32b Abs 1 erster Satz WRG spricht von der Einleitung „in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen“, was dahingehend zu verstehen ist, dass die Kanalisationsanlage überhaupt für Wässer der Art, wie sie eingeleitet werden sollen, genehmigt sein muss. Da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf, bewusst („aktiv“ und absichtlich) eine Einleitung von verunreinigten Wässern und damit eine Einwirkung auf das Gewässer, somit einen beabsichtigten „Angriff“ auf die Gewässerbeschaffenheit, vorgenommen zu haben, kommt lediglich die Übertretung des § 32 iVm § 13... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 26. Februar 2021, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 68,- zu leisten. III. Gegen dieses Er... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2021 Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litmWRG 1959 §137 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Bedeutung, die der Gesetzgeber der Einhaltung der Rahmenbedingungen wasserrechtlicher Bewilligungen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher Interessen schon im Allgemeinen zumisst, kommt auch in den Strafdrohungen für eine Übertretung zum Ausdruck (Geldstrafen bis zu 14 530 € und Ersatzfre... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 18. Juni 2020, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Schifffahrtsgesetzes, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Das Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich des Tatv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, C, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 09. Juni 2020, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetz 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich des darin enthaltenen Tatvorwurfs (mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.07.2020 Norm: WRG 1959 §32 Abs1WRG 1959 §137 Abs2 Z5VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 32 Abs 1 WRG dahingehend, dass eine bewilligungspflichtige Einwirkung ohne die erforderliche Bewilligung vorgenommen wird, handelt es sich um ein Begehungsdelikt (vgl VwGH 896/64), das am Ort der Einwirkung auf das Gewässer begangen wird. Sc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 05. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 200,-- zu leisten. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.04.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §137 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Schutz des Grundwassers ist ein hoch einzuschätzendes Rechtsgut (vgl die Zielbestimmung des § 30 Abs 1 WRG 1959, wonach Grundwasser in Trinkwasserqualität zu erhalten ist). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewässerverunreinigung; Schut... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 25. Juni 2019, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Strafnorm lautet:§ 137 Abs. 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Artesische Brunnen sind solche, bei denen das Wasser durch eigenen Druck frei ausströmt oder – wären beeinträchtigende Maßnahmen unterblieben – auf natürliche Weise ausströmen würde (vgl Oberleitner/Berger WRG4 § 10 Rz 11; Bumberger/Hinterwirth WRG² § 10 K8). Nachträgliche küns... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Das in § 10 Abs 1 WRG statuierte Kriterium des „Haus- und Wirtschaftsbedarfes“ setzt eine Betriebsweise im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohnstätte voraus (vgl OGH 1 Ob 2170/96s), was insbesondere dann nicht zutreffen kann, wenn sich die Wohnstätte in mehreren Kilometern E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Beim bewilligungslosen Betrieb einer Wasseranlage handelt es sich um ein (fortgesetztes) Dauerdelikt (vgl zB VwGH 94/07/0181; 85/07/0032). Zur ausreichenden zeitlichen Konkretisierung ist jener Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die vorgeworfene Tat verwirklicht wurde. Die An... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Von jedermann, der eine Wasserbenutzungsanlage herstellt, ist zu erwarten, dass er sich gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde über das Erfordernis notwendiger Bewilligungen erkundigt. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; ar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Dauerdelikt eines konsenslosen Betriebes einer Wasserbenutzungsanlage liegt es in der Natur der Sache, dass die Wasserentnahme nicht permanent zu jedem Zeitpunkt des vorgeworfenen Tatzeitraumes erfolgen konnte. Eine Wasserversorgungsanlage wird auch dann... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Nach § 137 Abs 7 WRG beginnt die Verjährung erst nach Beseitigung des konsenslosen Zustandes. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; artesischer Brunnen; konsenslose Wasserbenutzung; fortgesetztes Delikt; Tatumschreibung; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: WRG 1959 §10 Abs3WRG 1959 §137 Abs2 Z2WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Wasserrechtliche Bewilligungen (als öffentlich-rechtliche Befugnisse) können nicht ersessen werden (vgl VwGH 1119/78). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; artesischer Brunnen; konsenslose Wasserbenutzung; fortgesetztes Delikt; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von A und B, beide in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. Februar 2019, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, A) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde des A wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Koste... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2019 Norm: WRG 1959 §9 Abs1WRG 1959 §137 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die
Gründe: für die Änderung der wasserrechtlichen Anlage sind für die Bewilligungspflicht ohne Bedeutung. Auch in der Änderung der natürlichen Verhältnisse begründete Anlagenänderungen bedürfen einer wasserrechtlichen Bewilligung. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungss... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20. April 2018, ***, betreffend Bestrafungen nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Tatvorwürfe eingestellt. II. Gegen dieses Erkenntnis ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.05.2018 Norm: WRG 1959 §27 Abs4WRG 1959 §137 Abs2 Z7WRG 1959 §137 Abs7VStG 1991 §31 Abs1VStG 1991 §32 Abs2VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Im Falle einer nicht auf die Strafhöhe beschränkten Beschwerde ist das Gericht berechtigt – und verpflichtet – sämtliche Umstände wahrzunehmen, die einer Bestrafung überhaupt oder im von der belangten Behörde vorgenommenen Ausmaß entgegensteh... mehr lesen...