Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge wies die belangte Behörde in Spruchabschnitt I. dieses Bescheides die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. Oktober 1990, mit dem dieser der Gemeinde Gerlos die wasserrechtliche Bewilligung für deren Vorhaben "Gemeinde Gerlos - Erweiterung, Wasserversorgung Dezember 1989" erteilt hatte, gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: § 111 Abs 4 WRG kommt für die Beurteilung der Frage einer Einräumung von Dienstbarkeiten gegenüber Parteien als Inhaber von Nutzungsrechten im Sinne des in § 107 Abs 1 WRG angeführten Grundsatzgesetzes nicht in Frage, weil § 111 Abs 4 WRG nur gegenüber dem Eigentümer eines durch eine bewilligte Anlage in für den Betroffenen u... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde (mP) stellte am 11. Oktober 1989 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung eines Projektes für die Verbauung des A-Baches an der Grenze zum Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin. Dieses Projekt sah eine streckenweise Tieferlegung und Regulierung des A-Baches, eines stark geschiebeführenden Wildbaches, vor. Anlaß für dieses Projekt war die Errichtung des Kurhauses B im Weiler X der mP und die dafür erforderliche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Abgesehen von § 38 WRG, in welchem Falle eine Einräumung von Zwangsrechten nicht in Betracht kommt, kann nach den Bestimmungen des WRG eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Ents... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §41;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Die in einer Verhandlung ausgesprochene Zustimmung eines Dritten zu einem eingebrachten Projekt (hier: Regulierung) bedeutet noch keine Abstandnahme des Zustimmenden von Einwendungen gegen die dabei notwendig werdende Grundinanspruchnahme. Um die Fiktion der Einräumung einer Dienstbarkeit gemäß § 111 Abs 4 WRG hintanzuh... mehr lesen...
Im Jahre 1984 suchten die Bewilligungswerber Dipl.Ing. EW und Dipl.Ing. ER (in der Folge kurz: BW) beim Landeshauptmann von Steiermark (LH) um wasserrechtliche Bewilligung für das von ihnen projektierte Kleinkraftwerk S-Bach an. Dem folgenden Bewilligungsverfahren wurde die Beschwerdeführerin nicht als Partei zugezogen; sie hat sich jedoch in der mündlichen Verhandlung vom 12. Juni 1985 zu Wort gemeldet und ausgeführt, daß die Errichtung und der Betrieb der geplanten Wasserkraftanlage... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Die Einräumung einer Dienstbarkeit gemäß § 111 Abs. 4 WRG 1959 kann sich nur gegen dem Verfahren als Parteien beigezogene Personen richten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070042.X01 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 26.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 111 Abs 4 WRG kann nicht vorgegangen werden, wenn der Betroffene in der wasserrechtlichen Verhandlung Einwendungen gegen das Projekt erhoben hat (Hinweis E 25.3.1980, 3277/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989070029.X02 Im RIS seit 26.04.2007 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet worden ist; ausgenommen die Fälle nach § 111 Abs 4 WRG (Hinweis E 6.9.1976, 2197/7... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Beachte Vorgeschichte:2559/79;
Rechtssatz: In die Prüfung iSd § 111 Abs 4 WRG, ob ein Grundstück durch die bewilligte Anlage (hier: Kanalanlage) in einem für den Betroffenen nur unerheblichen Ausmaß in Anspruch genommen wird - und daher eine Dienstbarkeit (hier: Duldung der Errichtung eines Kanalstrangs) als eingeräumt ange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2 lita;VVG §5;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Beachte Vorgeschichte:2559/79;
Rechtssatz: Ein (in Rechtskraft erwachsener) wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid (hier: betreffend eine Kanalanlage), welcher keinen ausdrücklichen Ausspruch über eine als iSd § 111 Abs 4 WRG eingeräumt anzusehende ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §111 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0064
Rechtssatz: Der Berufungsbehörde kommt im Rahmen des Abänderungsrechtes gemäß § 66 Abs 4 AVG 1950 keine Ingerenz zu, über einen Entschädigungsanspruch nach § 111 Abs 4 WRG 1959 erstmals abzusprechen, solange nich... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0064
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Entschädigung nach § 111 Abs 4 WRG 1959 erfordert zunächst eine Feststellung über das konkret als eingeräumt anzusehende Zwangsrecht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:19... mehr lesen...