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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111 Abs4;Beachte
Vorgeschichte:2559/79;Rechtssatz
In die Prüfung iSd § 111 Abs 4 WRG, ob ein Grundstück durch die bewilligte Anlage (hier: Kanalanlage) in einem für den Betroffenen nur unerheblichen Ausmaß in Anspruch genommen wird - und daher eine Dienstbarkeit (hier: Duldung der Errichtung eines Kanalstrangs) als eingeräumt angesehen werden kann - sind ALLE Anlagenteile, die das Grundstück in Anspruch nehmen, einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070012.X05Im RIS seit
14.03.2006Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012