RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0012

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs4;
WRG 1959 §63 litb;

Beachte

Vorgeschichte:2559/79;

Rechtssatz

In die Prüfung iSd § 111 Abs 4 WRG, ob ein Grundstück durch die bewilligte Anlage (hier: Kanalanlage) in einem für den Betroffenen nur unerheblichen Ausmaß in Anspruch genommen wird - und daher eine Dienstbarkeit (hier: Duldung der Errichtung eines Kanalstrangs) als eingeräumt angesehen werden kann - sind ALLE Anlagenteile, die das Grundstück in Anspruch nehmen, einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070012.X05

Im RIS seit

14.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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