RS Vwgh 1989/9/19 89/07/0029

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs4;

Rechtssatz

Eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet worden ist; ausgenommen die Fälle nach § 111 Abs 4 WRG (Hinweis E 6.9.1976, 2197/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070029.X01

Im RIS seit

26.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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