IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 29. Mai 2020, Zl. ***, betreffend die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG 1959, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: a) Im Spruchpunkt 2) entfällt die Wortfolge „sind unverzü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: § 122 WRG gibt die Möglichkeit, bei Gefahr in Verzug Sofortmaßnahmen zu treffen und nicht erst den Abschluss des Verfahrens nach § 138 WRG abzuwarten (VwGH 2516/79). Daraus folgt, dass zulässiger Adressat der einstweiligen Verfügung in einem solchen Fall der spätere Adre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ist die Gefahr, die von einer Wasseranlage ausgeht, nicht in einem von der Bewilligung abweichenden (mangelhaften) Zustand begründet, sondern tritt trotz konsensmäßiger Errichtung und Instandhaltung auf, hat die Wasserrechtsbehörde zum Schutz der öffentlichen Interessen n... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Infolge der dinglichen Gebundenheit des Rechtes im Sinne des § 22 Abs 1 WRG ist die Grundeigentümerin der Liegenschaft, mit der das Recht verbunden ist, Wasserberechtigte und taugliche Adressatin einer einstweiligen Verfügung. Eine erfolgte Verpachtung ändert daran nichts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Zentrale Voraussetzung für eine Vorgehensweise nach § 122 WRG ist das Kriterium „Gefahr in Verzug“. Bei der Beurteilung, ob dieses erfüllt ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu deren Beantwortung es regelmäßig einer Beurteilung der Gefahrenlage durch Sachverständig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Bei Anordnungen iSd § 122 WRG handelt es sich um Leistungsverpflichtungen, deren Ausspruch den an Leistungsbescheide zu stellenden Anforderungen der hinreichenden Bestimmtheit zu genügen haben. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; einstweili... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 4. Juni 2018, ***, betreffend Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 12a, 21 Ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Der Prüfmaßstab im Fall der Wiederverleihung ist mit jenem bei der Neuerteilung eines (bisher nicht ausgeübten) Wasserrechts identisch. Die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs. 3 WRG kommt in beiden Fällen unter den gleichen Bedingungen zur Anwendung. Es bedarf des Nachweises, dass im Einzelfall... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Dass eine bestehende Anlage nicht weiter verwendet bzw. nur mit kostspieliger Umrüstung weiter betrieben werden könnte, bildet keinen Fall der überdurchschnittlichen Schwierigkeiten oder Kosten. Eine früher erteilte Bewilligung und der Bestand einer aufgrund derselben hergestellten Anlage sch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Das Interesse an der weiteren Nutzung von Altanalgen bildet keine Rechtfertigung für die „Verlängerung“ des Betriebes nicht dem Stand der Technik entsprechender Anlagen. Auch im Wiederverleihungsverfahren kommt nur dann ein Abgehen vom Stand der Technik in Betracht, wenn dies auch im Fall der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Eine Ausnahme vom Stand der Technik soll nach Wortlaut und Intention des § 12a Abs. 3 WRG 1959 vorübergehend sein; diesem Begriff wohnt eine Perspektive für die Zeit nach Ablauf der kurzen Befristung inne, etwa, dass danach eine weitere Wasserbenutzung gar nicht mehr oder in einer dem Stand... mehr lesen...