In dem unter Zl. 2000/12/0167 protokollierten Säumnisbeschwerdeverfahren des (nunmehrigen) Antragsgegners gegen den Präsidenten des Rechungshofes war Rechtsanwalt DDr. Rene Laurer der Beschwerdevertreter. In der Beschwerde findet sich der Zusatz, dass der gefertigte Anwalt gemäß § 19a RAO die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen verlange. Mit Beschluss vom 18. Oktober 2000, Zl. 2000/12/0167-5, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren (wegen Nachholung des versäum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: EO §35 Abs2;RAO 1868 §19a Abs4 idF 1929/222;RAO 1868 §19a idF 1929/222;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Unbestritten ist, dass die Zahlung des durch den hg Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2000, Zl. 2000/12/0167, dem Antragsgegner zuerkannten Aufwandersatzes in der Höhe von S 8.750,-- an diesen persönlich und entgege... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §39 Abs1 Z9;EO §45 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Dem VwGH kommt hinsichtlich eines Antrages auf Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs. 1 Z. 9 EO keine Zuständigkeit zu, sodass ein diesbezüglicher Antrag zurückzuweisen ist(Hinweis E 24. September 1979, 1149/79). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2004, Zl. 2003/11/0271-5, wurde das Verfahren in der Beschwerdesache des A in D gegen den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingestellt und der Bund verpflichtet, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 675,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Dieser... mehr lesen...
Mit seinem am 18. Juni 1999 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller die hinsichtlich des hg. Erkenntnisses vom (richtig) 29. September 1997, Zl. 96/17/0099, am (richtig) 16. Juni 1998 erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 7 Abs. 3 EO aufzuheben sowie näher genannte Bezirksgerichte und das Land Wien hievon zu verständigen. Von der Stadt Wien werde bei den erwähnten Bezirksgerichten Exekution gegen den Antragsteller zur Hereinbringung von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs3;VwGG §59 Abs4;ZustG §7;
Rechtssatz: Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung gem § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt vollzogen, in dem das Schriftstück der Person, für die es bestimmt ist (Empfänger), tatsächlich zugekommen ist. Der Antragsteller - er befindet sich in Haft - begehrt gem § 7 Abs 3 E... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 3. Oktober 1996, Zl. 94/16/0191, die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31. Mai 1994, Zl. Jv 3475-33a/94, betreffend Einhebungsgebühr, zurück. Weiters wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen hätte. Der Beschluß des Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/07 96/10/0202 1 Stammrechtssatz Die Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind gem § 35 Abs 2 letzter Satz EO beim VwGH einzubringen, dessen Entscheidung gem § 1 Z 14 EO iVm § 59 Abs 4 VwGG einen Exekutionstitel bildet (Hinweis E ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Oktober 1996 wurde die gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 9. April 1996, Zl. UVS-03/P/16/00726/96, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer verpflichtet, der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit dem an den Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/07 96/10/0202 1 Stammrechtssatz Die Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind gem § 35 Abs 2 letzter Satz EO beim VwGH einzubringen, dessen Entscheidung gem § 1 Z 14 EO iVm § 59 Abs 4 VwGG einen Exekutionstitel bildet (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs1;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: "Im Zuge" iSd § 35 Abs 1 EO ist eine Exekution, so lange sie nicht beendet oder endgültig eingestellt ist. Nach Einstellung der Exekution erhobene Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind als unbegründet abzuweisen. European Cas... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1995, Zl. UVS-02/12/00076/94, wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Beschwerde der betreibenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien als unbegründet ab; gleichzeitig wurde die betreibende Partei verpflichtet, dem Bund die mit S 6.510,-- bestimmten Kosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Die Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind gem § 35 Abs 2 letzter Satz EO beim VwGH einzubringen, dessen Entscheidung gem § 1 Z 14 EO iVm § 59 Abs 4 VwGG einen Exekutionstitel bildet (Hinweis E 16.10.1978, 423/78, 2241/78). European Case ... mehr lesen...