RS Vwgh 1998/2/6 97/02/0512

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Veröffentlicht am 06.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §1 Z14;
EO §35 Abs1;
EO §35 Abs2;
VwGG §59 Abs4;

Rechtssatz

"Im Zuge" iSd § 35 Abs 1 EO ist eine Exekution, so lange sie nicht beendet oder endgültig eingestellt ist. Nach Einstellung der Exekution erhobene Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind als unbegründet abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020512.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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