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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EO §1 Z14;Rechtssatz
"Im Zuge" iSd § 35 Abs 1 EO ist eine Exekution, so lange sie nicht beendet oder endgültig eingestellt ist. Nach Einstellung der Exekution erhobene Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind als unbegründet abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997020512.X02Im RIS seit
20.11.2000