Beachte Die Beschwerdefälle 90/17/0449 bis 90/17/0460 wurden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; SERIE: Es wurden im gleichen Sinne erledigt die Beschwerdeflälle 90/17/0487 bis 90/17/0499 am 28.3.1991 sowie die Beschwerdefälle 90/17/0462 bis 90/17/0486 am 5.4.1991. Rechtssatz: Ausf, daß im gegenständlichen Fall ausschließliches Verschulden der Partei an der Verzögerung nicht vorlag. Im RIS seit 31.08.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90717/0493 90717/0488 90717/0489 90717/0490 90717/0491 90717/0492 90717/0499 90717/0494 90717/0495 90717/0496 90717/0497 90717/0498 Besprechung in:AnwBl 8/1991, S 575 - 576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0449 B 28. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ausf, da... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 30. Juli 1986 behob die Niederösterreichische Landesregierung den Bescheid des Gemeinderates der antragstellenden Gemeinde vom 10. Jänner 1986, womit dieser dem Dr. Herbert H als Bauwerber einen Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben hatte, und verwies die Rechtssache neuerlich an die Gemeinde. Der Bescheid langte dort am 8. August 1986 ein. Die vom Bauwerber (im folgenden: Beschwerdeführer) erhobene Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung der En... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170315.X01 Im RIS seit 25.07.1990 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs3; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/5, S 273;
Rechtssatz: Ein Kostenzuspruch entfällt gemäß § 55 Abs 3 VwGG, wenn die Verzögerung der behördlichen Entscheidung aussschließlich auf das Verschulden der Partei zurückzuführen war. Der Umstand, dass die Verwaltungsakten dem VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs2;VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: § 55 Abs 2 und Abs 3 findet keine Anwendung, wenn die bel Beh erst nach 3 Monaten einen Auftrag zur Vollmachtsvorlage erteilte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988170240.X03 Im RIS seit 18.08.2006 Zuletzt aktualisiert am 03... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Es liegt ein Alleinverschulden des Bfr vor, der am letzten Tag der Entscheidungsfrist ein ergänzendes, überprüfungsbedürftiges Vorbringen erstattete. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: Unter "Verzögerung der behördlichen Entscheidung" ist das Ergehen der Entscheidung erst nach Ablauf der im § 27 Abs 1 VwGG normierten Frist von sechs Monaten ab dem Einlagen des betreffenden Antrages bei der zur Einbringung zuständigen Stelle zu verstehen. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: Selbst bei Bestehen einer Mitwirkungspflicht der Partei kann von einem "ausschließlichen" Verschulden derselben keine Rede sein, wenn die Behörde fast vier Monate verstreichen ließ, bevor sie tätig wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020102.X01 Im RIS seit 23... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs3;
Rechtssatz: War die Behörde bei einem (angeblichen) "Verzicht" des Antragstellers auf Einbringung einer Säumnisbeschwerde schon säumig, sind die Voraussetzungen des § 55 Abs 3 VwGG nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986100054.X05 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...