RS Vwgh 1988/1/29 87/17/0245

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Veröffentlicht am 29.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;

Rechtssatz

Es liegt ein Alleinverschulden des Bfr vor, der am letzten Tag der Entscheidungsfrist ein ergänzendes, überprüfungsbedürftiges Vorbringen erstattete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170245.X10

Im RIS seit

29.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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