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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §55 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;Rechtssatz
Es liegt ein Alleinverschulden des Bfr vor, der am letzten Tag der Entscheidungsfrist ein ergänzendes, überprüfungsbedürftiges Vorbringen erstattete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170245.X10Im RIS seit
29.01.1988Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017