RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0054

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs3;

Rechtssatz

War die Behörde bei einem (angeblichen) "Verzicht" des Antragstellers auf Einbringung einer Säumnisbeschwerde schon säumig, sind die Voraussetzungen des § 55 Abs 3 VwGG nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100054.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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