RS VwGH Beschluss 1991/03/28 90/17/0449

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Veröffentlicht am 28.03.1991
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Die Beschwerdefälle 90/17/0449 bis 90/17/0460 wurden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; SERIE: Es wurden im gleichen Sinne erledigt die Beschwerdeflälle 90/17/0487 bis 90/17/0499 am 28.3.1991 sowie die Beschwerdefälle 90/17/0462 bis 90/17/0486 am 5.4.1991. Rechtssatz

Ausf, daß im gegenständlichen Fall ausschließliches Verschulden der Partei an der Verzögerung nicht vorlag.

Im RIS seit
31.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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