Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche R... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche R... mehr lesen...
Rechtssatz: Zivilrechtliche und steuerrechtliche Betrachtungen vermögen nichts daran zu ändern, daß der Ausländer in einem nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Verhältnis verwendet wurde, aber für diese Verwendung keine Berechtigung nach dem AuslBG seitens der zuständigen Behörde vorlag (Hinweis E 13.12.1997, 96/09/0328; hier: Formularentscheidung gem § 33 a VwGG). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/03/18 96/09/0184 1 Stammrechtssatz Zivilrechtliche und steuerrechtliche Betrachtungen vermögen nichts daran zu ändern, daß der Ausländer in einem nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Verhältnis verwendet wurde... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG in der Fassung BGBl. I Nr. 88/1997 kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluß ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung d... mehr lesen...
Mit Datum 21. November 1996 richtete die Bezirkshauptmannschaft Horn an die Beschwerdeführerin ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Zulassungsbesitzerin folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit ......: 20.4.1996 Ort .......: 3571 K ... Nr. 28 Fahrzeug: PKW HO ... Tatbeschreibung Sie haben als Zulassungsbesitzerin dieses Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 1. Das Fahrzeug hat den Vorschriften d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §36 lite;KFG 1967 §80;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020405.X04 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - neben Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - schuldig erkannt, es als wirtschaftlicher Unternehmer und Beschäftiger zu verantworten zu haben, daß ein namentlich genannter Dienstnehmer in einem Hotel als Küchengehilfe in der Zeit vom 4. August bis 18. August 1995 beschäftigt wurde, obwohl eine amtsärztliche Untersuchung nach dem Bazillenaus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BazillenausscheiderG §1;BazillenausscheiderG §4;BazillenausscheiderG §9;VStG §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110144.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art6 Abs1;VStG §51e Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §45 Abs2;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090034.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;AVG §45 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090090.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/03/0247, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich im Instanzenzug wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 mit Geldstrafen von je S 10.000,-- bestraft, weil er am 27. Juli 1994 "1.) um 11.15 Uhr in Ilz auf der B 65, auf Höhe des Gendarmeriepostens von Dörfl kommend in Richtung Ortsmitte und 2.) ... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030141.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer Übertretungen nach der StVO, und zwar im Spruchpunkt 1. nach § 52 (lit. b) Z. 15, im Spruchpunkt 2. nach § 7 Abs. 5 und zu Spruchpunkt 3. nach § 76a Abs. 1, für schuldig befunden und hiefür bestraft. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Zu den Spruchpunkt... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020366.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litb Z15;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §7 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020215.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Tageslenkzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 12 Stunden 45 Minuten betrug, obwohl die Tageslenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Einsatzzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 17 Stunden betrug, obwohl die tägliche Einsatzzeit höchstens 15 Stunden betragen da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß ein als Autobuslenker eingesetzter Arbeitnehmer der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt innerhalb von 5 Stunden 50 Minuten eine Lenkpause von nur 30 Minuten hatte, obwohl nach einer ununterb... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;AZG §28 Abs1a Z6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;AZG §28 Abs1a Z4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs3;AZG §28 Abs1a Z7;KollV Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben 1994;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...