Entscheidungsgründe: Am 25. 5. 1989 wurde Alexander F***** als Beifahrer in einem vom Versicherungsnehmer Anton M***** gelenkten und gehaltenen, bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw schwer verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall traf den Versicherungsnehmer der Beklagten. Die klagende Pensionsversicherung hat dem Geschädigten aufgrund der erlittenen Verletzungen Invaliditätspension, Pflegegeld und Krankenversicherung zu leisten. Die ihrer Leistungspflicht kongruenten... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Der beklagte Versicherer, der sich auf eine gegenüber dem Klageanspruch nicht zureichende Deckungssumme beruft, muss diesen Einwand konkretisieren und Beweise anbieten, was durch die Vorlage eines kompletten, in Beachtung der Bestimmungen der §§ 155 und 156 VersVG aufgestellten Verteilungsplans geschehen kann, dessen Überprüfung dem Gericht, allenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen aus dem Gebiete der... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Juli 1985 erlitt der damals 17-jährige Kläger als Lenker eines Motorfahrrades schwerste, lebensbedrohende Verletzungen, als ihn ein benachrangter, von Erich K***** gesteuerter Lastkraftwagen erfasste. Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei war Haftpflichtversicherer des Beklagtenfahrzeuges. Den Kläger trifft ein Mitverschulden von einem Viertel. Seit dem Unfall befindet er sich im Zustand eines Wachkomas. Seit 1. Oktober 1985 wird er - abgesehen von mehreren s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde bei einem Verkehrsunfall am 21. September 1987 in Graz schwerstens verletzt. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25. November 1992, 2 Ob 60/92, wurde die Klägerin als Haftpflichtversicherer (zur ungeteilten Hand mit dem Lenker und dem Halter des Fahrzeuges, die hier nicht beteiligt sind) verpflichtet, dem Beklagten (dort Kläger) ab 15. März 1990 eine Verdienstentgangsrente von monatlich 6.061,50 S und einen Pflegekostenaufwand von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 9. 1987 wurde der damals knapp 23jährige Beklagte als Radfahrer von einem Klein-LKW niedergestoßen und lebensbedrohlich verletzt. Das Alleinverschulden trägt der Lenker des Klein-LKW. Der Beklagte, dessen Persönlichkeit bleibend schwerstens beeinträchtigt ist, ist ständig an das Bett bzw an den Rollstuhl gefesselt und zum Pflegefall geworden; er muß rund um die Uhr betreut werden. Mit der am 5. 4. 1990 beim Landesgericht für ZRS Graz eingebrachten K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 19. 1. 1990 als Mitfahrer in einem bei der beklagten Partei auf eine Pauschalversicherungssumme von S 12,000.000 versicherten Pkw so schwer verletzt, daß er fremder Pflege bedarf und seinen im Unfallszeitpunkt ausgeübten Beruf als Speditionsangstellter nicht mehr auszuüben vermag. In einem Vorprozeß wurde festgestellt, daß der Lenker und die beklagte Versicherung ihm zur ungeteilten Hand für alle künftigen Schäden aus dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. Jänner 1980 ereignete sich auf der Attersee-Landesstraße im Gemeindegebiet von Vöcklamarkt ein Verkehrsunfall, an welchem die im fünften Monat schwangere Christine N*** als Lenkerin eines Opel Kadett Kombi und der Zweitbeklagte als Lenker eines LKW Steyr beteiligt waren; Halter des LKW war der Erstbeklagte. Die Drittbeklagte war der Haftpflichtversicherer. Der Zweitbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 2... mehr lesen...
Norm: VersVG §155
Rechtssatz: Hat der Geschädigte nachrangige Rentenschäden geltend gemacht, kann er nicht mehr dadurch, dass er eine ungekürzte Rente für eine kürzeren Zeitraum unter Verzicht auf weitere Leistungen begehrt oder die vorzunehmende Kürzung bestreitet, jedenfalls bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz eine Rückumwandlung des Rentenschadens in einen vorrangigen Kapitalschaden bewirken. E... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Wie hoch im Hinblick auf sonstige Umstände eine Rückstellung und, damit verbunden, eine Kürzung des Rentendeckungskapitals anzusetzen ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen im Sinne des § 273 ZPO ausgemittelt werden. Bei der Ermessensentscheidung sind nicht nur die Interessen des zum Ersatz verpflichteten Haftpflichtversicherers, sondern auch die Interessen des Geschäd... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass weitere, bisher nicht berücksichtigte Schmerzen auftreten werden, dann rechtfertigt die bloß abstrakte Möglichkeit einer solchen später entstehenden Forderung nicht die Verringerung des für die Errechnung der Rente zur Verfügung stehenden Deckungskapitals. Entscheidungstexte 7 Ob 26/80 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Der Erstbeklagte war am 15. April 1974 mit seinem PKW bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert. Die Versicherungssumme für Personenschäden betrug 2 000 000 S. An diesem Tage verschuldete er mit dem PKW einen Verkehrsunfall, bei dem die damals 18jährige Klägerin als seine Beifahrerin schwere Verletzungen erlitt. Sie erlitt neben zahlreichen Brüchen eine Querschnittslähmung. Sie kann die Gliedmaßen nicht bewegen, ist ständig an den Rollstuhl gefesselt und kann weder die Nahru... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1EKHG §15VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Eine Bevorzugung der Kapitalforderungen vor den Rentenforderungen ist bei einer über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Summe nicht vorgesehen. Darüber hinaus müssen alle Forderungen gleich behandelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 25/78 Veröff: SZ 51/63 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Die dem Klagsanspruch des Geschädigten entgegengehaltene Behauptung des Haftpflichtversicherers, die Deckungssumme reiche zur Befriedigung des Klägers nicht aus, kann nur im jeweiligen Schadenersatzprozess und nicht in einem späteren, insbesondere nicht im Exekutionsverfahren geprüft werden. Der beklagte Versicherer muss hiebei seinen Einwand konkretisieren und Beweise anbieten, was zum ... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Rentenkürzung beziehen sich nicht ausschließlich auf das Verhältnis Versicherer - Versicherungsnehmer und werden nicht gegenstandslos, wenn in der Kraftfahrzeugpflichtversicherung der Dritte unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 273/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 2 Ob 273/... mehr lesen...