Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Historie: Mit Bescheid der XXXX Landesregierung als UVP-Behörde vom 15.03.2016, Zl. XXXX , wurde auf Grund des Antrags vom 30.12.2015 der XXXX (nachfolgend: Projektwerberin), vertreten durch XXXX , festgestellt, dass für das Vorhaben " XXXX " keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Gegen diesen Bescheid erhob XXXX (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch XXXX , Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Besc... mehr lesen...