Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6. 2. 1974 bei der Beklagten als Geschäftsleiter beschäftigt, sein Verdienst betrug zuletzt 6.568,68 EUR monatlich (dies 16 x jährlich). Am 11. 5. 2000 wurde der Arbeitsvertrag des Klägers erneuert, der in seinem Punkt X.) lautet: „X.) Kündigung, Abberufung und Zurücklegung der Geschäftsleiterfunktion 1. Das Dienstverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Solidarschuldnern die Zahlung von S 300.000 samt gestaffelten gesetzlichen Zinsen seit 31.8.1989. Überdies erhebt sie ein mit S 100.000 bewertetes Feststellungsbegehren, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für alle Folgen aus der Bauführung betreffend die ehemaligen Waschküchen im Haus ***** auf den Stiegen ***** und ***** im Erdgeschoß zu haften haben. Die Beklagten hätten als ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlosse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.März 1946, zunächst als Kassier, später als Kassenvorstand und zuletzt als Kassendirektor bei der beklagten S***- UND D*** Ö*** A*** REG. G*** MBH angestellt. Diese wurde während des Rechtsstreites durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der V*** V*** V*** L***-L*** REG. G*** MBH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (§ 1 Abs 1 Z 1 GenVG). Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genos... mehr lesen...
Norm: ABGB §1011AktG §71GenG §17GmbHG §18HGB §48HGB §54HGB §125
Rechtssatz: Können Kollektivvertreter gemeinschaftlich einen Dritten wirksam voll, also zur Einzelvertretung bevollmächtigen, müssen sie erst recht einen aus ihrer Mitte durch Ergänzung seiner Vertretungsmacht zur Alleinvertretung befähigen können (Bydlinski in JBl 1983,627 ff). Entscheidungstexte 6 Ob 517/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GenG §17GenG §18GenG §19GenG §23
Rechtssatz: Es ist zwischen der Vertretungsmacht des Vorstandes einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft und dessen Geschäftsführungsbefugnis zu unterscheiden. Die Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis (Dritten gegenüber) unbeschränkbar, die Geschäftsführung betrifft grundsätzlich das Innenverhältnis zur Genossenschaft und ist daher beschränkbar. Wurde einem Mitglied des V... mehr lesen...
Der Beklagte wurde im Jahre 1945 zum Obmann des Vorstandes der Kläger (einer registrierten Genossenschaft m. b. H.) gewählt und behielt diese Funktion bis zum Feber 1968. In den Jahren 1961/1962 begann die Klägerin in B mit der Errichtung zweier Wohnblocks für ihre Mitglieder, deren erster im Jahre 1965 bezogen wurde. Zur Finanzierung dieser Bauvorhaben nahm die Klägerin bei der Sparkasse der Stadt B und der Hypothekenbank des Landes Kredite auf. Mit ihrer Klage begehrte die Klägeri... mehr lesen...
Norm: GenG §17GmbHG §18
Rechtssatz: Bloß kollektivvertretungsbefugte Personen können sich auch einzeln, jeweils allein durch einen Mißbrauch der Vollmacht hinter dem Rücken des Mitvertretungsberechtigten einer Untreue schuldig machen. Entscheidungstexte 10 Os 280/63 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 10 Os 280/63 9 Os 174/68 Entsche... mehr lesen...
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Genossenschaft. Er wurde mit Beschluß des Vorstandes in der Sitzung vom 4. März 1955, an der von den zwölf Vorstandsmitgliedern sieben mitgewirkt haben, als Genossenschafter ausgeschlossen. Der Ausschließungsbeschluß wurde dem Kläger mit Schreiben vom 4. März 1955 mitgeteilt. Er begehrte hierauf mit Klage, die Unwirksamkeit dieser Ausschließung zu erklären und festzustellen, daß er zufolge Ungültigkeit des erwähnten Vorstandsbeschlusses nach wie v... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §17
Rechtssatz: Dann, wenn die Satzung oder eine besondere Geschäftsordnung für den Vorstand nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlußfassung des Vorstandes nicht nach den für die Mitgliederversammlung geltenden Vorschriften. Enthält das Statut nichts über die Art der Verständigung der Vorstandsmitglieder zwecks Teilnahme an den Vorstandssitzungen, dann genügt jedenfalls eine schriftliche Einladung ohne gleichzeitige Beka... mehr lesen...
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Genossenschaft. Er wurde mit Beschluß des Vorstandes in der Sitzung am 4. März 1955, an der von den zwölf Vorstandsmitgliedern sieben mitgewirkt haben, als Genossenschafter ausgeschlossen. Der Ausschließungsbeschluß wurde dem Kläger mit Schreiben vom 4. März 1955 mitgeteilt. Er begehrte hierauf mit Klage, die Unwirksamkeit dieser Ausschließung zu erklären und festzustellen, daß er zufolge Ungültigkeit des erwähnten Vorstandsbeschlusses nach wie vo... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §17
Rechtssatz: Enthält ein Genossenschaftsvertrag die Bestimmung, daß Vorstandsbeschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt werden, ohne zu sagen, bei Anwesenheit wievieler Vorstandsmitglieder der Vorstand beschlußfähig ist, dann folgt aus weiteren Bestimmungen über die Möglichkeit einer Vertretung des behinderten Obmannes und darüber, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet, jedenfalls, daß ein ... mehr lesen...
Norm: GenG §17GenG §25ZPO §116 II
Rechtssatz: § 25 des Gesetzes über die Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften darf nicht ausdehnend dahin ausgelegt werden, daß der Aufsichtsrat auch berechtigt sei, die Genossenschaft in einem Prozeß zu vertreten, den ein Vorstandsmitglied gegen die Genossenschaft angestrengt hat. Wenn von den beiden kollektivvertretungsbefugten Vorstandsmitgliedern der eine als Kläger gegen die Genossenschaft... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstrichters und das Verfahren erster Instanz unter Hinweis auf die im ZBl. 1932 Nr. 218 veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes mit der Begründung: als nichtig aufgehoben, daß das Vorstandsmitglied Arno H. nur kollektiv mit dem Kläger, nicht aber allein vertretungsbefugt ist. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: Die Argumente der ange... mehr lesen...