Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Tiroler Landesregierung (die belangte Behörde) gemäß §§ 39 und 42 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG) fest, dass die Beschwerdeführerin durch den Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft am 27. Juni 1986 die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 27 Abs. 1 StbG verloren habe. Die am 1. Februar 1957 in Valencia geborene Beschwerdeführerin habe von Geburt an die spanische Staatsbürgerschaft besessen. In ihrer an die... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1 impl;StbG 1985 §27 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 27 Abs. 1 StbG 1985 - die sich an der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 9 Abs. 1 Z. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 orientiert - soll klarstellen, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft nur eintritt, wenn der Staatsbürger eine auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichte... mehr lesen...
Die beiden 1959 (ad 1) bzw. 1955 (ad 2) in Israel geborenen Beschwerdeführer traten im Wege der österreichischen Botschaft in Tel Aviv in Angelegenheiten ihrer Staatsbürgerschaft an die Wiener Landesregierung (die belangte Behörde) heran und beantragten mit Schreiben vom 14. September 1999 die Erlassung eines Bescheides. In der Folge stellte die belangte Behörde gemäß §§ 39 und 42 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 mit Bescheid vom 4. Februar 2000 "von Amts wegen" fest, ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1985 §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/01/0016 E 22. Juni 1994 RS 3 Stammrechtssatz Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß § 9 Abs 1 Z 1 StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68). European Cas... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1945;StbG 1949;StbG 1965 §65 Abs2;StbG 1985 §42 Abs1;StbG 1985 §9 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im bekämpften Bescheid festgestellt, dass die beiden Bf nicht österreichische Staatsbürger seien. Diese Beurteilung wäre zutreffend, wenn die Bf die österreichische Staatsbürgerschaft weder auf Grund des - als StbG 1985 wieder verlautbarten - StbG 1965 erworben noch im Ze... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1949 §9 Abs2;StbG 1985 §27 Abs1;StbG 1985 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Judikatur zu § 9 Abs 1 Z 1 StbG 1949 stellt auf den Willen "etwas zu erlangen" bzw auf eine "entsprechende Willenserklärung" ab. Es kann jedoch nicht schlichtweg gesagt werden, in dem Unterbleiben einer Ausschlagungserklärung manifestiere sich der Wille zur Erlangung der fremden Staat... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. April 1987 stellte die belangte Behörde fest, daß die Beschwerdeführerin dadurch, daß sie am 20. Dezember 1956 die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben habe, gemäß § 9 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 die österreichische Staatsbürgerschaft verloren habe. Hiezu wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe die österreichische Staatsbürgerschaft nach ihrem Vater durch Geburt erworben. Ihren Eltern sei - wie sich aus dem Schrei... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1949 §9 Abs2;StbG 1985 §42 Abs1;
Rechtssatz: Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß § 9 Abs 1 Z 1 StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010016.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1949 §9 Abs1 Z2;StbG 1985 §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/16 91/01/0213 1 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob ein Bf die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Gelt... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die (im Jahre 1940 in Tannheim, Bundesland Tirol, geborene) Beschwerdeführerin nach ihrer im März 1962 erfolgten Eheschließung mit dem britischen Staatsangehörigen AR auf Grund ihres Antrages vom 12. November 1962 in Verbindung mit einer behördlichen Bestätigung der Registrierung vom 7. Jänner 1963 die britische Staatsbürgerschaft erworben hat. Die Beschwerdeführerin stellte sich in ihrem an die belangte Behörde gerichteten Antrag vom 12. Dezember 1990 auf den St... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1985 §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0367/72 E 29. Mai 1972 RS 2 Stammrechtssatz Der Wille, durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, reicht selbst dann nicht aus, diesen Erfolg auszuschließen, wenn dieser Wille mit der auf einer (unrichtigen) Auskunft einer österreichische... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §27 Abs1;StbG 1985 §42 Abs1;StbG 1985 §9 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft kann nur so lange bewilligt werden, solange sie nicht (durch den Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft) verlorengengegangen ist. Es ergibt sich aus dem Gesetz, daß mit dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft der Verlust der österreichischen Staatsb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;StbG 1985 §42 Abs1;StbG 1985 §9 Abs1 Z1;StbG 1985 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Rechtsfrage, ob ein Bf die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen. Es obliegt der Beurteilung der belangten Behörde, was a... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §27 Abs1;StbG 1985 §42 Abs1;StbG 1985 §9 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Beibehaltung der Staatsbürgerschaft tritt nicht mit der Stellung eines Beibehaltungsantrags ein, sondern erst mit der Bewilligung der Beibehaltung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X04 Im RIS seit 16.09.1992 ... mehr lesen...