RS Vwgh 1992/9/16 91/01/0213

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1;
StbG 1985 §42 Abs1;
StbG 1985 §9 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft kann nur so lange bewilligt werden, solange sie nicht (durch den Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft) verlorengengegangen ist. Es ergibt sich aus dem Gesetz, daß mit dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden ist, ausgenommen im Fall der Bewilligung ihrer Beibehaltung, und es entspricht auch dem allgemeinen Sprachgebrauch und den Denkgesetzen, daß "Beibehaltung" der Staatsbürgerschaft nach einem Verlust nicht mehr möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X03

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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