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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1949 §9 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0367/72 E 29. Mai 1972 RS 2Stammrechtssatz
Der Wille, durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, reicht selbst dann nicht aus, diesen Erfolg auszuschließen, wenn dieser Wille mit der auf einer (unrichtigen) Auskunft einer österreichischen Vertretungsbehörde fußenden Überzeugung, daß der Verlust nicht eintreten werde, verbunden ist (Hinweis E 16.12.1969, 0769/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X02Im RIS seit
16.09.1992Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013