RS Vwgh 1992/9/16 91/01/0213

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1949 §9 Abs1 Z1;
StbG 1985 §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0367/72 E 29. Mai 1972 RS 2

Stammrechtssatz

Der Wille, durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, reicht selbst dann nicht aus, diesen Erfolg auszuschließen, wenn dieser Wille mit der auf einer (unrichtigen) Auskunft einer österreichischen Vertretungsbehörde fußenden Überzeugung, daß der Verlust nicht eintreten werde, verbunden ist (Hinweis E 16.12.1969, 0769/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X02

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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