B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Klage hinsichtlich eines Betrages von EUR 666,80 zurück. In rechtlicher Hinsicht führte es aus, dass es sich bei der zurückgewiesenen Forderung um Rechtsanwaltskosten einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei handle. Anwaltliche Kosten könnten nur im Rahmen des prozessualen Kostenersatzanspruches geltend gemacht werden, nicht jedoch als Schadenersatzanspruch im Sinne des § 1333 Abs. 3 ABGB. Es liege daher hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach Abweisung des Asylantrags des Klägers mit Bescheid des Bundesasylamts vom 9. 9. 2008 wurde am 27. 9. 2008 die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der Kläger wurde am gleichen Tag in Schubhaft genommen. Mit Bescheid vom 2. 10. 2008 wurde über den Kläger ein Aufenthaltsverbot verhängt. Am 8. 10. 2008 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung des Asylbescheids und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der Berufung gege... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 24.09.2008 beim Erstgericht - nicht im ERV-Weg - eingelangten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 16.05.2008, 8 C 805/07m, zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 1.348,27 sA die Bewilligung der Fahrnisexekution und der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf den Liegenschaften des Verpflichteten GB ***** L***** EZ 76, EZ 112 und EZ 747. Für den Exekutionsantrag verzeichne... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §55aRATG §23
Rechtssatz: 1. Auch wenn seit der Einführung des § 55a EO, der die amtswegige Berücksichtigung des Grundbuchsstandes anordnet, im Exekutionsverfahren in der Regel die Beibringung einer Grundbuchsabschrift nicht mehr erforderlich ist, kann die Notwendigkeit der Kenntnis des aktuellen Grundbuchstandes den Zuspruch der mit der Beschaffung einer Grundbuchsabfrage verbundenen Barauslagen rechtfertigen. 2. Die mit der auto... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Magda K*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Gabor, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** S.A.-N.V., *****, vertreten durch Dr. Ralf Mitsche, Rechtsanwalt in Wien, wegen 23.285,01 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Ob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*****-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinfried Eberl und andere Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei S*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Versäumungsendbeschluss stellte das Erstgericht die behauptete Besitzstörung fest und verpflichtete die Beklagte zur Unterlassung weiterer Störungen und zum Kostenersatz in Höhe von EUR 309,34, wobei es aussprach, dass der Antrag der klagenden Partei an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg (Halteranfrage) nach TP 1 RATG und nicht wie verzeichnet nach TP 3 RATG zu honorieren sei und das Aufforderungsschreiben der klagenden Partei an die Beklagte unte... mehr lesen...
Norm: RATG §23RATG TP1
Rechtssatz: 1. Kopien für Beilagen eines Schriftsatzes sind nicht gesondert zu entlohnen. 2. Im Besitzstörungsverfahren ist eine Honorierung nach TP 1 RATG für eine Halteranfrage gem § 47 Abs 2a KFG jedenfalls ausreichend. 3. Die Kosten für ein vorprozessuales „Aufforderungsschreiben" im Besitzstörungsverfahren sind vom Einheitssatz einer nachfolgenden Klage umfasst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger nahm im vorliegenden Verfahren die Beklagten auf Zahlung (Schmerzengeld und Kosten einer physikalischen Therapie) und Feststellung der Haftung für künftige Schäden wegen eines von ihm erlittenen Verkehrsunfalls in Anspruch. Als Nebenforderung gemäß § 54 Abs 2 JN klagte er weiters vorprozessuale Anwaltskosten von EUR 804,62 für Leistungen des Klagevertreters zur außergerichtlichen Bereinigung der klägerischen Ansprüche „im ordentlichen Rechtsweg als Schadeners... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteils in seinem zurückweisenden Teil (Punkt 4. des Spruchs) für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 500 a zweiter Satz, 526 Abs. 3 ZPO). Das Rekursgericht hält die Rech... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ABGB §1333 Abs3RATG §23
Rechtssatz: Durch eine Vorwegvereinbarung in AGB, die pauschal vorsehen, dass der Schuldner der Gläubigerin auch die Kosten anwaltlicher Mahnschreiben ersetzen muss, wird die Akzessorietät der Kostenforderung zum Hauptanspruch nicht aufgehoben. Eine Anwaltsmahnung ist grundsätzlich vom Einheitssatz gedeckt. Aktivzitate: 2 Ob 9/97f 4 R 140/06z des OLG Graz RIS-Justiz RS0120431 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien (Erstbeklagter als Lenker, Zweitbeklagte als Halterin und Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer) haften dem Kläger für dessen bei einem Verkehrsunfall am 30. 12. 2002 erlittene Sach- und Personenschäden, wobei die Drittbeklagte bereits vor der am 22. 7. 2003 eingebrachten Klage EUR 3.140 für Schmerzengeld, Verdienstentgang und unfallkausale Spesen bezahlt hatte. Mit dieser Klage begehrte der Kläger die Verurteilung sämtlicher Beklagter zur unget... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf § 1333 Abs 3 ABGB - an Schadenersatz 503,92 EUR für Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens sowie 16 EUR für Kosten einer Zentralmeldeauskunft, insgesamt somit EUR 10.721,92. In ihre Kostennote nahm die klagende Partei die Kosten für das Mahnschreiben nicht auf. Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf Paragraph 1333, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Amtshaftung gestützten Klagebegehren auf Zahlung von 7.061,13 EUR sA an vorprozessualen Kosten statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision zunächst nicht zu. Mit Beschluss vom 3. 4. 2006 sprach es aus, dass die ordentliche Revision doch zulässig sei. Eine der im Rechtsmittel der beklagten Partei aufgeworfenen Fragen habe der Oberste Gerichtshof zwar bereits mit der Entscheidung 1 Ob 184/74 (= SZ 47/1... mehr lesen...
Norm: AHG §8RATG §23ZPO §41 B1
Rechtssatz: Das Aufforderungsschreiben gemäß § 8 AHG fällt im Fall eines Amtshaftungsprozesses über die Hauptsache als anwaltliche Nebenleistung unter den tariflichen Einheitssatz (so schon OLG Wien 14 R 122/05 und 14 R 70/99p). Entscheidungstexte 1 Ob 111/06i Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 111/06i 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall den Ersatz seines zuletzt mit EUR 54.653,89 bezifferten Schadens sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle aus dem Unfall resultierenden künftigen Schäden. Zusätzlich begehrte er als „Nebenforderung gemäß § 54 Abs 2 JN" die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen des Klagevertreters im Betrage von EUR 5.838,03, die im Einheitssatz keine Deckung fänden. Die beklagten Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7.11.2005 (ON 5) hat das Erstgericht den Antrag des Antragstellers auf Beweissicherung bewilligt und die Befundaufnahme über den Zustand eines auf dem Betriebsgelände der Fa. P***** in Oberwart abgestellten VW Golf bewilligt. Das Gericht bestellte DI Dr. J***** P***** zum Sachverständigen und ordnete an, dass die Parteien und ihre Vertreter rechtzeitig von der Befundaufnahme verständigt werden sollen. Am 9.12.2005 wurde die Befundaufnahme durch den Sach... mehr lesen...
Norm: ZPO §388ZPO §54RATG §23
Rechtssatz: 1. Bei der Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Richter müssen die Kosten des Beweissicherungsverfahrens innerhalb von vier Wochen nach der Teilnahme an der Befundaufnahme verzeichnet werden, weil es sich hier um nachträgliche Kosten nach § 54 Abs. 2 ZPO handelt. 2. Eine Teilnahme an einer Befundaufnahme im selbständigen Beweissicherungsverfahren erfordert im allgemeinen weder ein besonderes V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte (die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Komplementärgesellschaft) war Pistenhalterin in Sölden und Veranstalterin des Freilichtschauspiels „Hannibal", das auf einer ca 10 m hohen Schneepyramide aufgeführt wurde, die außerhalb der präparierten Schipiste in einer Entfernung von 150 m von der Talstation des Rettenbachferners und des dort befindlichen Restaurants errichtet worden war. Nach den im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Tats... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten mit ihrer Klage neben verschiedenen aus einem Verkehrsunfall abgeleiteten Ansprüchen unter anderem EUR 827,51 an Anwaltskosten zur Prozessvermeidung (Besprechungen Aufforderungssschreiben etc) als Nebenforderung. Das Erstgericht sprach dazu im Rahmen der
Begründung: der Kostentscheidung aus, dass diese Kosten nicht berechtigt seien, da sie ohnehin mit dem Einheitssatz verrechnet und zugesprochen wurden. Das Berufungsgericht hob aus Anlass... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage die Zahlung von 233,47 EUR und auf § 1333 Abs 3 ABGB gestützt Schadenersatz von 15 EUR „Mahnkosten Klient" und 42,48 EUR „Mahnkosten RA-Kanzlei". Das Erstgericht erließ den beantragten Zahlungsbefehl im Umfang der Hauptforderung von 233,47 EUR und einer Nebenforderung von 15 EUR und wies das Mehrbegehren (Nebenforderung) von 42,48 EUR für anwaltliche Mahnkosten ab. Derartige Mahnkosten seien gemäß § 23 RATG vom Einheitssatz gede... mehr lesen...
Norm: RATG §23ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §54
Rechtssatz: § 23 RATG gilt auch nach der Einfügung des § 1333 Abs 3 ABGB als speziellere
Norm: für rechtsanwaltliche Leistungen. Mit letzterer Bestimmung wurde daher keine selbständige Anspruchsgrundlage betreffend den Ersatz anwaltlicher Kosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geschaffen. Solange solche Kosten in Akzessorietät zum Hauptanspruch stehen, sind sie durch Recht... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich der Parteien vom 20. Dezember 2002 übertrug der Kläger einen weiterhin auf ihn zugelassenen PKW zum unentgeltlichen Gebrauch an die Beklagte (als wirtschaftliche Eigentümerin), die bei dessen Nutzung vier näher bezeichnete Verwaltungsübertretungen beging. Der Kläger sandte die an ihn erlassenen Verwaltungsstrafbescheide an die Beklagte, die ihn anrief und aufforderte, gegen die Bescheide wegen der Strafhöhe Einspruch zu erheben. Der Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11.6.2002, 114 Hv 67/02m-13, wurde der Kläger, der als Lenker seines PKWs einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verschuldet hatte, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1, 3 und 4, 2.Deliktsfall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit dem am 21.6.2002 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingelangten Antrag gemäß § 6 ... mehr lesen...
Norm: RATG §23
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der nach TP 7, 8 und 9 RAT zu honorierenden Leistungen, insbesondere bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Geschäfte. Entscheidungstexte 14 R 183/05t Entscheidungstext OLG Wien 14.10.2005 14 R 183/05t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000669 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt EUR 3.928,54 s.A. an restlichem Honorar für ihre Vertretungstätigkeit des Beklagten im Verfahren AZ 8 Cga 29/01 g des Landesgerichtes Korneuburg. Es handle sich dabei um die von der Rechtsschutzversicherung und der Gegenseite sowie den bisherigen Zahlungen nicht abgedeckten Leistungen. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und beantragte Klagsabweisung. Er brachte vor, dass er von der klagenden Partei nicht aufgeklärt worde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298RATG §23
Rechtssatz: Die Verletzung von Aufklärungspflichten macht den Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten nach den allgemeinen Grundsätzen des ABGB ex contractu schadenersatzpflichtig. Der Geschädigte ist mit dem Beweis für die Behauptung belastet, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Schädigers nicht eingetreten wäre. Kommt es zu einer Schädigung durch Unterlassung, so ist zu frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.04.2003 kam es in Pinkafeld im Bereich Siemensstraße/Pinkabrücke zu einer Kollision, an der der Kläger mit seinem Fahrzeug mit dem Kennzeichen OW-301 AP und der von T***** L***** gelenkte Pkw mit dem Kennzeichen GS-566 AG beteiligt waren. Zum Unfall kam es, weil der Kläger auf das von T***** L***** am Ende einer Brücke angehaltene Fahrzeug auffuhr. Die beklagte Partei ist Halterin der gegenständlichen Gemeindestraße. Zur Unfallszeit herrschte in Pinkafeld un... mehr lesen...