Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine 100-%ige Tochter- bzw Enkelgesellschaft des Landes Burgenland - ist zentrale Anlaufstelle für die Wirtschaftsförderung im B*****. Sie ist für Förderungen im Bereich Gewerbe und Industrie zuständig. Im Zusammenhang damit übt sie Funktionen bei Betriebsansiedelungen bzw Erweiterungen im B***** und bei der Beratung und Gewährung von Fördermitteln aus. Die Klägerin fungiert bei Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftsförderung als Treuh... mehr lesen...
Begründung: Der Schuldner legte gleichzeitig mit seinem Antrag auf Eröffnung des (Privat-)Konkurses über sein Vermögen einen Zahlungsplan vor. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. 3. 2006 wurde das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, ohne dass dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen wurde. Die Zahlungsplantagsatzung wurde für den 6. 10. 2006 angesetzt. Die N***** AG (in der Folge: Bank) hatte eine unbestritten gebliebene Forderung von EUR 79.344,11 im Konkurs angemeldet. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Sieglinde Schubert, Rechtsanwältin, Lerchenfelderstraße 39, 1070 Wien, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Josef E***** Gesellschaft m.b.H, ***** des Handelsgerichts Wien, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Rainer S*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der G*****gesellschaft mbH, gegen die beklagten Parteien 1.) Werner G*****, 2.) Christi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 5. 1990 als Angestellte bei der M***** Handelsgesellschaft mbH (in der Folge: Arbeitgeberin) beschäftigt. Es war ihre Aufgabe, Belege zu sortieren, Personal einzuteilen und Waren von den Lieferanten entgegenzunehmen. Sie war auch Ansprechpartnerin für das Personal. Um die Bilanz kümmerte sie sich nicht. Die Klägerin war mit 25 % am Unternehmen beteiligt, mit der Geschäftsführung und der Führung des Unternehmens hatte sie nichts zu tun. Auf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit August 1998 bei der Gemeinschuldnerin zuerst mit einem Monatsgehalt von S 40.000,-- zuzüglich S 12.000,-- Kilometergeldpauschale und S 4.000,-- Diätenpauschale, insgesamt also S 56.000,-- beschäftigt. Im darauf folgenden April 1999 teilte ihm der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin mit, dass das Unternehmen praktisch vor dem Konkurs stehe. Der Kläger erklärte sich daraufhin bereit, ein „Darlehen" zu gewähren, in dem er 10 % der Gesellschaftsanteile ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 5. 1990 bis 20. 8. 2003 bei einer GmbH - der späteren Gemeinschuldnerin - als Arbeiter im Gastgewerbe beschäftigt. An dieser GmbH war er mit 24 % nicht kontrollierend beteiligt. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwies die GmbH dem Kläger sämtliche Löhne pünktlich und regelmäßig. Das vom Kläger begehrte Insolvenz-Ausfallgeld umfasst ausschließlich Ansprüche, die nicht vor dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wurden (vier ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74ZPO §502 Abs1 HIII2
Rechtssatz: Der Gesellschafter hat, um eine „Umqualifizierung" in Eigenkapitalersatz zu vermeiden, das stehengelassene Kapital abzuziehen bzw die Forderung ernsthaft und aktiv gleich einem Fremdgläubiger zu betreiben. Welche Maßnahme aber als aktives Betreiben gleich einem Fremdgläubiger anzusehen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 11. 1976 bis 30. 4. 2003 mit einer Karenzunterbrechung aus Anlass der Geburt ihres Kindes vom 10. 1. 1979 bis 15. 1. 1980 bei der Firma M***** GmbH (in der Folge: GmbH) mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt EUR 3.450 beschäftigt. Die GmbH war zuständig für die Geschäftsführung der Firma M*****gmbH & Co KG (in der Folge: KG). Einzige Arbeitnehmer der GmbH waren die Klägerin als für das Personalwesen und die Buchhaltung zuständige Mi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Rudolf Vyziblo als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1) Franz E*****, 2) Krzysztof J*****, beide vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab Jänner 1996 bei einer GmbH, die eine Werbeagentur betrieb, als Angestellte beschäftigt. Geschäftsführer der GmbH war der Vater der Klägerin. Die Klägerin war am Unternehmen mit einer Stammeinlage von 125.000 S (Stammkapital: 500.000 S) beteiligt. Die Hälfte der Stammeinlage war bar einbezahlt. Sie verfügte über keine Sperrminorität. Zum Aufgabenbereich der Klägerin gehörte die Kundenbetreuung, die Erfassung der Eingangsrechnungen in der EDV und die ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin und die Beklagte sind Töchter der Muttergesellschaft Y***** AG (im Folgenden Y*****), welche mit rund 80 % an der Beklagten und mit rund 50 % Eigentümerin der Gemeinschuldnerin war. Im Jahr 2001 war die Gemeinschuldnerin stets überschuldet und zahlungsunfähig, wenn nicht laufend von den Gesellschaftern Einschüsse erbracht worden wären. Eine Verpflichtung, solche Einschüsse zu leisten bestand nicht. Die Situation der Überschuldung und Zahlungsunfäh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Doris K*****, derzeit ohne Beschäftigung, *****, vertreten durch Dr. Candidus Cortolezis, Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war an der späteren Gemeinschuldnerin, einer GmbH, zu 24 % als Gesellschafterin beteiligt. Geschäftsführer der GmbH war der Ehegatte der Klägerin. Die Klägerin arbeitete aber auch immer wieder für die GmbH in der Buchhaltung, und zwar ab 1. 1. 1994 mit kürzeren Unterbrechungen häufig nur als geringfügig Beschäftigte, zuletzt aber mit 20 Wochenstunden vom 9. 3. 1998 bis zu ihrem Austritt nach § 25 KO am 30. 9. 1999. Am gleichen Arbeitsplatz arbeit... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DGmbHG §74
Rechtssatz: Grundsätzlich trifft den die Darlehensforderung bekämpfenden Masseverwalter die Behauptungs- und Beweislast für die "Gesellschafterstellung" des Darlehengebers. Gerade bei Treuhandkonstruktionen stößt dies aber typischerweise auf Schwierigkeiten, da diese häufig deshalb gewählt werden, um den wahren wirtschaftlichen Eigentümer, den Treugeber, geheim zu halten. Daher kann sich der Masseverwalter als "Dritter... mehr lesen...
Begründung: Als im November 1988 dem Kläger die Idee der Errichtung eines Golfplatzes zugetragen wurde erklärte er sich bereit, dieses Projekt maßgeblich mitzufinanzieren. Eine GmbH zur Errichtung eines Golfplatzes samt Hotel und Eigentumswohnungen - die nunmehrige Gemeinschuldnerin, deren Masseverwalter der Beklagte ist - wurde im 1989 gegründet. Es gab 6 Gesellschafter. Die Finanzierung erfolgte über ein Darlehen des Klägers von 3 Mio DM. Alle nachfolgenden Arbeiten wurden aus K... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74
Rechtssatz: Die Grundsätze über das eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelangen auch vor Schaffung des Eigenkapitalersatz-Gesetzes nicht auf bloß mit Kleinstanteilen beteiligte Gesellschafter, die keinen besonderen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft haben, zur Anwendung. (Hier: Anteil des Klägers an der Stammeinlage von 4,5%.) Entscheidungstexte 8 ObS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit März 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin mit einem monatlichen Gehalt von zuletzt EUR 1.707,82 beschäftigte Kläger war ab Mitte 2001 an dieser GmbH mit einer Stammeinlage von S 22.500,-- ds 4,5 % des Stammkapitals, beteiligt. Er erhielt so wie alle anderen Arbeitnehmer bis einschließlich November 2001 seine Gehälter stets fristgerecht, jedoch blieb ihm die GmbH das Gehalt für Dezember 2001 einschließlich der Weihnachtsremuneration schuldig. Im Jän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 7. 1984 bis 31. 10. 2001 als Bürokauffrau bei der T***** GmbH angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. 10. 2001 infolge Kündigung durch die Arbeitgeberin. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war ihr Vater Geschäftsführer, ab 28. 2. 2002 ihre Schwester. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug zuletzt S 5,000.000, auf die Gesellschafter entfielen folgende Stammeinlagen: auf den Vater der Klägerin 69,9 %, auf ihre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. 7. 2001 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Rekurswerber zum Masseverwalter bestellt. Einzige Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin ist die in Deutschland registrierte D***** GmbH. Am 17. 7. 2001 hatte die Bank A***** eine Forderung von 8,194.107,45 S (595.489,01 EUR) angemeldet und dazu vorgebracht, der mit Kreditbewilligung vom 13. 9./12. 11. 1999 eingeräumte Kredit hafte mit dem angem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausführlich dargelegt, dass die Grundsätze über die Nichtrückforderbarkeit von "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen" im Konkurs auch für jene Gesellschafter gelten, die als Arbeitnehmer, nachdem sie die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft erkennen konnten, weiter ihre offenen Entgeltforderungen "stehen lassen" oder dadurch, dass sie trotz beträchtlicher Lohnrückstände nicht... mehr lesen...
Begründung: Die mit einem Stammkapital von 500.000 S am 28. 7. 1992 gegründete Gesellschaft mbH war als Generalunternehmer in der Baubranche tätig. Die Nebenintervenientin ist Gesellschafterin. Am 22. 11. 1995 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Ausgleich eröffnet, am 22. 12. 1995 der Anschlusskonkurs. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin hatte bei einer Tiroler Bank ein Konto mit einem bestimmten vereinbarten Kreditrahmen. Am 5. 9. 1995 übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1991 bis zu ihrem Austritt am 30. 11. 1997 bei einer GmbH beschäftigt, an welcher sie mit einer Stammeinlage von S 187.500, somit mit 25 % des Stammkapitals, beteiligt war. Geschäftsführer und Mitgesellschafter zu ebenfalls 25 % war ihr Ehemann. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Austritt. Mit Beschluss vom 8. 4. 1998 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Antrag auf Konkurseröffnung wurde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. Juni 1997 bis 5. Mai 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W***** war, als Angestellte beschäftigt. Ihr Tätigkeitsbereich war die Buchhaltung und das Mahnwesen. In Entscheidungen der Unternehmensführung war sie nicht eingebunden. Die Klägerin war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25 % Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin. Wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat, erfolgte gemäß § 7 Pun... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 17. 8. 2000 das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Der Beklagte arbeitete bei der Gemeinschuldnerin als Angestellter und übernahm im März 1998 50 % der Geschäftsanteile. Auf Grund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichtes Wels als Arbeits- und Sozialgericht wurden ihm in der Hauptsache S 423.825 sowie S 26.0... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben dem auf die Bezahlung von Mietzins bzw Benützungsentgelt gerichteten Klagebegehren stattgegeben. Die klagende Partei war Vermieter und Hauptgesellschafter der beklagten Mieterin, über deren Vermögen am 20. 10. 1998 der Konkurs eröffnet worden war. Das Mietverhältnis wurde im Jahr 1991 begründet. Das Berufungsgericht verneinte im Einklang mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung einen eigenkapitalersetzenden Charakter der Gebrauchsüberlassung. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die - einem Konkursteilnahmeanspruch schädlichen - Grundsätze über eigenkapitalersetzende Darlehen eines Gesellschafters einer GmbH werden von der Rechtsprechung seit der Entscheidung 8 Ob 2124/96b = SZ 69/166 ua auch auf die Gewährung eines Darlehens eines (an der Komplementärgesellschaft nicht direkt beteiligten) Kommanditisten einer GesmbH & Co KG angewendet. Dies wird damit begründet, dass auch solchen Einlagen - wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Sohn des Firmengründers, war seit 1974 bei der A***** OHG, später GmbH beschäftigt und verblieb bis zu seinem am 31. 3. 1999 erklärten vorzeitigen Austritt wegen Vorenthaltens von Entgelt im Unternehmen der beklagten GmbH, über die am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet worden war. Der Kläger hielt seit 1984 eine Stammeinlage von 12,8 %, ab 1992 von 18,75 % und ab 1996 von 25 % des Stammkapitals seiner Dienstgeberin, wobei eine Sperrminorität für de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren seit Jahren bei der A***** GmbH (in der Folge: GmbH) angestellt, beide sind mit dem Gründer und dem Geschäftsführer des Unternehmens verwandt, beide sind an der Gesellschaft beteiligt (Erstkläger: zunächst 12,5 %, ab 1996 25 %; Zweitkläger: zunächst 12,5 %, dann 18,75 %, ab 1996 25 %). Über die GmbH wurde am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis der Erstklägers begann mit 2. 9. 1985 und dauerte mit einer Unterbrechung in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger zeichneten im März 1998 um ein Nominale von S 500.000,-- Optionsanleihen der Bank, zu deren Masseverwalter der Erstbeklagte nunmehr bestellt wurde, zu einem Kurs von 95 %. Nach Veräußerung eines Nominales von S 140.000,-- sind sie noch verfügungsberechtigt über S 360.000,--. Von den im Einzelnen festgestellten Bedingungen der nachrangigen Optionsanleihe ist hervorzuheben, dass diese ausdrücklich als nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs 8 BWG be... mehr lesen...