Norm: AktG §1AktG §70StGB §153
Rechtssatz: Eine Überschreitung von der Hauptversammlung aktienrechtlich vorgegebener Kompetenzen ist auch unter dem Aspekt des § 153 StGB unzulässig. Entscheidungstexte 12 Os 117/12s Entscheidungstext OGH 30.01.2014 12 Os 117/12s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129282 ... mehr lesen...
Norm: AktG §1AktG §70StGB §153
Rechtssatz: Die Untreuestrafbarkeit kann durch die Zustimmung der Aktionäre oder der Alleinaktionärin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Entscheidungstexte 12 Os 117/12s Entscheidungstext OGH 30.01.2014 12 Os 117/12s Beisatz: Auch eine "Weisung" oder eine Zustimmung der Hauptversammlung zur Vornahme von Geschäftsführungsakten, die, weil vermögen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wolfgang B*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, wider die beklagte Partei IEF-Servic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten AG. Auf einer Liegenschaft einer 100 % Tochter der beklagten Partei wurde nicht nur deren Salinenbetrieb, sondern aufgrund eines Abbauvertrags auch ein Schotterwerk eines dritten Unternehmers (im Folgenden Schotterunternehmen) geführt. Der Abbauvertrag enthält eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs der beklagten Partei. Zur Errichtung einer dritten Lagerhalle wegen einer geplanten Produktionsausweitung benötigte die... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1151 IcABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ib
Rechtssatz: Koppelungsklauseln (Anstellungsvertrag erlischt automatisch mit Widerruf der Bestellung zum Vorstand) können nur ausnahmsweise aus vom abberufenen Vorstandsmitglied darzulegenden Gründen nach einem umfassenden Vergleich der wechselseitigen Interessenlagen als sittenwidrig qualifiziert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 2. 2003 bis 31. 5. 2006 für die Firma A***** AG (in der Folge: Gemeinschuldnerin) zunächst in der Rechtsabteilung tätig. Ein Aufsichtsratmitglied und Haupteigentümer der Gemeinschuldnerin erkundigte sich bei der Klägerin, ob sie - weil ein langjähriges Vorstandsmitglied nicht mehr zur Verfügung stehe und zugleich ein Fortführungskonzept für die Firma erarbeitet werden solle - Vorstandsmitglied werden wolle. Mit Beschluss des Aufsichtsra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin des Sicherheitsgewerbes Berufsdetektiv, eingeschränkt auf den Schutz von Personen und das Bewachungsgewerbe; ihre Gewerbeberechtigung umfasst damit auch den Schutz von Personen (§ 94 Z 62 GewO, § 129 Abs 1 Z 7 GewO). Die Klägerin ist Inhaberin des Sicherheitsgewerbes Berufsdetektiv, eingeschränkt auf den Schutz von Personen und das Bewachungsgewerbe; ihre Gewerbeberechtigung umfasst damit auch den Schutz von Personen (Paragraph 94, ... mehr lesen...
Begründung: Zum Rekurs: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das Ersturteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Den daraufhin gestellten Antrag des Beklagten, das Berufungsgericht möge seinen Ausspruch dahin abändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, wies das Berufungsgericht zurück. Einer Abänderung des Ausspruchs üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Aufsichtsrats der beklagten Aktiengesellschaft vom 20. 5. 1999 wurde der Kläger vom 1. 7. 1999 bis 30. 6. 2002 zum Vorstandsmitglied für die Bereiche Finanzen, EDV, Recht und Personal bestellt. Am gleichen Tag schlossen die Streitteile für diese Funktionsperiode einen "Anstellungsvertrag", der nach Punkt II innerhalb der ersten sechs Monate von beiden Seiten vorzeitig aufgelöst werden konnte. Im November 1999 hatte der Aufsichtsrat der beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Repub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 21. 4. 1995 Mitglied des Vorstands der beklagten Partei mit einer bis 19. 12. 1996 befristeten Funktionsperiode. Zuletzt bezog er ein Monatsgehalt von S 150.000,-- brutto, 14 mal jährlich. Dem Kläger war weiters vertraglich zugesichert, daß er im Falle der Nichtverlängerung seiner Funktion über den 19. 12. 1996 hinaus bis 31. 12. 1996 einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollte. Am 19. 1. 1996 wurde er durch den Aufsichtsrat der Be... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, welcher Stellenwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Beurteilung des Vorliegens eines freien Dienstvertrages zukommt und ob eine Kündigungsentschädigung im Konkursfall nur bei Verschulden des Dienstgebers gebührt. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil es hinsichtlich der erstgenannten Streitfrage von der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes abgewichen sein will und zur zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 49 % Gesellschafter der beklagten Partei, wogegen die Tiroler Ärztekammer 51 % der Geschäftsanteile hält. Der Kläger begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - 1. den Generalversammlungsbeschluß der beklagten Partei vom 26.5.1981 auf Abberufung des Klägers als Geschäftsführer für nichtig zu erklären und 2. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den mit dem Kläger abgeschlossenen Geschäftsführervert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Norm: AktG §70
Rechtssatz: An der Unternehmerstellung der Vorstandsmitglieder kann es daher auch nichts ändern, daß sie - wirtschaftlich betrachtet - nicht Unternehmer sind und oft aus der Arbeitnehmerschaft herauswachsen. Entscheidungstexte 9 ObA 117/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 9 ObA 117/88 Veröff: RdW 1988,428 8 ObS 3/14w En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ic
Rechtssatz: Aus den durch das Gesetz bestimmten Wesenszügen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist zu folgern, dass der mit der Organstellung in zeitlicher Hinsicht meistens gekoppelte Anstellungsvertrag des einzelnen Vorstandsmitgliedes mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein "freier Dienstvertrag" ist, für den gerade das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit charakt... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §71
Rechtssatz: Kein Arbeitnehmer hat so wie ein Vorstandsmitglied die Stellung eines weisungsungebundenen, mit unbeschränkbarer Vertretungsmacht ausgestatteten Unternehmensleiters, und kein Arbeitnehmer hat für die Obliegenheitsverletzungen so einzustehen wie Vorstandsmitglieder, auf welche die Vorschriften des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nicht Anwendung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §70
Rechtssatz: Im § 70 Abs 1 AktG wird dem Vorstand die ausschließliche Zuständigkeit zur Leistung des von der Aktiengesellschaft betriebenen Unternehmens übertragen. Der Vorstand hat daher das Unternehme unter eigener Verantwortung, grundsätzlich selbständig, zu leiten; er ist das willensbildende Organ der Gesellschaft und hat keinen Vorgesetzten. Er bestimmt seine Tätigkeit selbst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §70ArbGerG §2 Abs2 II2GenG §15 Abs1GewO 1973 §9 Abs1GewO 1973 §39 Abs1GmbHG §15 Abs1
Rechtssatz: Der von der GewO als Geschäftsführer bezeichnete gewerberechtliche Stellvertreter muß keinesfalls auch organschaftlicher Vertreter der juristischen Person (hier GmbH) sein, die selbst Träger des Gewerberechts ist. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zu achten, und hiefür ist er der Gewerbebehörde g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §84
Rechtssatz: Ein Vorstandsmitglied hat für den Mangel der Fähigkeiten einzustehen, die zur Erfüllung der mit den nicht übertragbaren Geschäftsführungsaufgaben verbundenen Vorstandspflichten erforderlich sind. Es kann daher nicht darauf berufen, daß es kein Buchhalter, kein Wirtschaftsprüfer und kein Finanzmann sei. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §83
Rechtssatz: Bestimmte Aufgaben und Handlungen des Vorstandes sind unübertragbar und immer vom Gesamtvorstand zu verantworten. Zu diesen "Mindestzuständigkeiten" gehören auch die Pflichten des Vorstandes bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft; sie obliegen allen Vorstandsmitgliedern. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §81
Rechtssatz: Da eine Geschäftsverteilung auf dem gegenseitigen Vertrauen der Vorstandsmitglieder beruht, genügt ein Mitglied gewöhnlich seiner allgemeinen Aufsichtspflicht dadurch, daß es sich auf den Sitzungen des Gesamtvorstandes über die Tätigkeit und Vorkommnisse in anderen Geschäftsbereichen Gewißheit verschafft. Erst wenn Verdacht besteht, daß im Arbeitsbereich eines anderen Vorstandsmitgliedes Mißstände vorliegen, m... mehr lesen...