Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine an der Wiener Börse notierte Aktiengesellschaft. Der Kläger war zumindest vom 11. 9. 2008 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Aktionär der Beklagten. Am 11. 9. 2008 fand eine ordentliche Hauptversammlung der Beklagten statt, bei der von insgesamt 833.824.125 Aktien 510.737.390 Stück von 167 Aktionären beziehungsweise Aktionärsvertretern repräsentiert wurden. Darunter waren auch der Kläger mit angemeldeten 80.000 Stück ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers W***** S*****, vertreten durch Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin C***** GmbH, *****, vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawat... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 20. 4. 2007 gefasste Beschluss, mit dem die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt wurde; die Sonderprüfung soll sich (vereinfacht ausgedrückt) mit den Folgen der Beendigung eines Generallizenz- und Beratungsvertrags mit der deutschen Lizenzgeberin und mit der Prei... mehr lesen...
Norm: AktG §104AktG §118
Rechtssatz: Durch die Erteilung der Entlastung billigt die Hauptversammlung für eine abgelaufene Periode pauschal die Geschäftsführung und ihre Kontrolle durch die dazu berufenen Gesellschaftsorgane. Entscheidungstexte 6 Ob 28/08y Entscheidungstext OGH 08.05.2008 6 Ob 28/08y Beisatz: Die Erteilung der Entlastung schließt als pauschale Genehmigung der Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht ... mehr lesen...
Norm: AktG §107 Abs3AktG §118AktG §195 Abs4
Rechtssatz: Wird das Rede- und Auskunftsrecht des Aktionärs durch einen rechtswidrigen Vorgang beeinträchtigt, so steht der beklagten Aktiengesellschaft nicht der Beweis offen, dass der angefochtene Beschluss auch bei Ausübung des Auskunftsrechts zustande gekommen wäre. Bei der Prüfung des Einflusses der Beeinträchtigung des Rede- und Auskunftsrechts ist daher nicht der Kausalitätstheorie, sondern der... mehr lesen...
Norm: AktG §112AktG §118
Rechtssatz: Das Fragerecht der Teilnehmer dient auch der Information der anderen Aktionäre und der Hauptversammlung als Ganzer. Entscheidungstexte 4 Ob 101/06s Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 101/06s Veröff: SZ 2006/155 6 Ob 34/19x Entscheidungstext OGH 24.07.2019 6 Ob 34/19x Beisatz: Das Auskunf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH ist Komplementärin der F***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG), die das „Multiplex"-Kino M***** in Innsbruck betreibt. Die Beklagte wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 6. 1976, die KG mit Gesellschaftsvertrag vom 29. 6. 1976 errichtet. Gesellschafter der Beklagten sind die Erstklägerin, der Zweitkläger (der Ehemann der Erstklägerin) und die beiden Nebenintervenientinnen (Schwestern der E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Minderheitsgesellschafterin zeigt zutreffend auf, dass Vorbringen und Beweisanbot in ihrem Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss nicht dem Neuerungsverbot unterliegen. Bei diesem Vorbringen handelte es sich nämlich um die Ergänzung schon erstatteten Vorbringens und um das Anbot neuer Beweismittel für bereits erhobene Behauptungen. Dennoch kommt es auf die im außerordentlic... mehr lesen...
Norm: AktG §118GenRevG 1997 §1 ff
Rechtssatz: Im Genossenschaftsrecht besteht kein Minderheitsrecht auf Bestellung eines Sonderprüfers; die Bestimmung des §118 Abs2 AktG ist mangels planwidriger Regelungslücke nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 313/01z Entscheidungstext OGH 31.01.2002 6 Ob 313/01z Veröff: SZ 2002/17 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war vom 13. Februar 1985 bis 15. Oktober 1986 Dienstnehmer der C*****Beteiligungs Gesellschaft mbH. In der Zeit vom 11. Juni 1985 bis 20. Oktober 1986 war der Beklagte auch Geschäftsführer der Klägerin. Die Gesellschafter der Klägerin waren H*****H*****, der eine Stammeinlage von S 475.000 übernommen hatte und der Beklagte, der mit S 25.000 beteiligt war. Der Beklagte fungierte diesbezüglich aber nur als Treuhänder der C*****Beteiligungs Gesells... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, welcher Jahresabschluß der "letzte" iS des § 45 Abs 1 erster Satz GmbHG idF BGBl 1980/320 ist, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung 6 Ob 3/88 = SZ 61/37 = JBl 1988, 383 = NZ 1989, 43 = RdW 1988, 163 unter Hinweis auf Torggler in GesRZ 1978, 177 (zur Entscheidung des OLG Wien GesRZ 1978, 174) bereits dahingehend beantwortet, daß damit der Jahresabschluß über das Wirtschaftsjahr gemeint sei, für das z... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §22 Abs4GmbHG §93 Abs4GmbHG §102
Rechtssatz: Der Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Bucheinsicht ist im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 14/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob 14/89 Veröff: RdW 1990,47 = ecolex 1990,153 = NZ 1990,232 1 Ob 518/91 Entsche... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §45PSG §31
Rechtssatz: Grundsätzlich können auch bestimmte Geschäftsführungsvorgänge in die Sonderprüfung einbezogen werden, sofern sie nur die finanzielle Lage der Gesellschaft oder ihre Schilderung in der Bilanz zu beeinflussen vermochten. In die gesetzliche Sonderprüfung können nur Geschäftsführungsvorgänge aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr einbezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §45PSG §31
Rechtssatz: Sonderprüfer dürfen nicht generell mit der Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden, sondern es muss sich um Vorgänge bestimmter Art handeln; daher kein Recht der Minderheitsgesellschafter auf eine Sonderprüfung gemäß § 45 Abs 1 GmbHG bei Abweisung eines unbestimmten Antrages (geschäftliche Vorfälle seit 01.07.1984). Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Gesellschafter der als Antragsgegnerin beteiligten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Alexander S***, geboren 1930, und Helmut S***. Am 18. Februar 1987 hatte die Gesellschaft bei einem Stammkapital von S 100.000,-- folgende Gesellschafter: 1) Den Erstantragsteller Walter S*** mit einer Stammeinlage von S 25.000,--; 2) den Geschäftsführer Alexander S*** mit einer Stammeinlage von S 25.000,--; 3) den Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: am 29. Mai 1980 schlossen Ortwin A, Gerold B und Hildegard C in Form eines Notariatsaktes einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der beklagten Partei. Die Gesellschaft wurde am 10. Juni 1980 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz zu HRB 1740 eingetragen. Das Stammkapital beträgt 2,000.000 S, hievon entfallen auf Ortwin A und Gerold A eine Stammeinlage von je 760.000 S, auf die Klägerin eine Stammeinlage von 480.000 S. Auf die übernommene Stammeinla... mehr lesen...
Norm: AktG §118AktG §195 Abs4GmbHG §38 Abs4GmbHG §41
Rechtssatz: Auch der nicht sanierte Formverstoß ist kein Anfechtungsgrund, wenn es am Kausalzusammenhang zwischen diesem und einem Rechtsnachteil fehlt (zum Beispiel wenn auch eine fehlerfrei einberufene spätere Generalversammlung zweifellos gleich entschieden hätte). Entscheidungstexte 6 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 6 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem Beschluß vom 14. September 1960 Dr. Anton N. gemäß § 122 Abs. 2 AktG. zum besonderen Vertreter der E.- AG. zur Führung des Rechtstreites gegen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt, ohne die Personen der Schuldner zu nennen und die Art, den Grund und die Höhe der geltend zu machenden Ansprüche näher zu bezeichnen. Der Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. Der bestellte Sondervertreter stellte nun den Antrag, der Gesells... mehr lesen...
Norm: AktG §118 ffAktG §122
Rechtssatz: Der nach § 122 Abs 2 AktG bestellte Sondervertreter hat wohl das Recht, von der Gesellschaft die zur Durchführung seines Auftrages nötigen Unterlagen zu verlangen, er kann aber nicht, weil eine Sonderprüfung (§§ 118 ff AktG) nicht stattgefunden hat und er über seinen Klagsauftrag im Unklaren ist, auf eigene Faust mit Hilfe von Buchsachverständigen eine Sonderprüfung vornehmen. Entschei... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §25GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH darf bei der Feststellung der Bilanz und des Geschäftsberichtes, auch wenn ihn selbst betreffende Bemängelungen erhoben sind, mitstimmen. Dagegen besteht kein Stimmrecht für den geschäftsführenden Gesellschafter beim Entlastungsbeschluss sowie bei der Beschlussfassung über die Prozessführung wegen Ansprüche aus seiner Geschäftsführung und bei Besc... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klage auf Nichtigerklärung des am 28. Februar 1947 gefaßten Gesellschaftsbeschlusses, durch den die Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1945, abschließend ohne Gewinn und Verlust, ausgesprochen wurde, abgewiesen, das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren Folge. Entscheidungsgründe: des Berufungsgerichtes: Zuzugeben ist aber der Rechtsrüge der Berufung, daß der Generalversammlungsbeschluß (der Gesellschafterbeschluß: § 34, Abs. 1 GmbHG... mehr lesen...