Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Franz K*****, 2. Richard H*****, vertreten durch Mag. Jörg Tockner und Dr. Stefan Nenning, Rechtsanwälte in Steyr, gegen die beklagte Partei Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Mit Abtretungsvertrag vom 7. 3. 1996 hat der Beklagte sämtliche Geschäftsanteile an der hier maßgeblichen Gastronomie GesmbH übernommen und war ab diesem Tag bis 8. 9. 1997 auch Geschäftsführer dieser GmbH. An diesem Tag trat er selbst dann die Geschäftsanteile an der GesmbH an einen Dritten ab und verpflichtete sich in dem Abtretungsvertrag unter anderem, etwa auftretende "von ihm noch zu vertretende Verbindlichkeiten unverzüglich zu berichtigen und den übernehmenden Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien haben als Gesellschafter der im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 89274k eingetragenen D***** GmbH (im Folgenden nur mehr kurz: GmbH) mit notariellem Abtretungsvertrag vom 29. 1. 1997 ihre Geschäftsanteile an den Kläger (der hiedurch deren Alleingesellschafter wurde) abgetreten, wobei sie sich in Punkt 7. Abs 2 dieses Abtretungsvertrages verpflichteten, "etwa auftretende, noch von ihnen zu vertretende und nicht in der Finanzbuch... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §1053AktG §10GmbHG §76
Rechtssatz: Mit dem Kauf aller Anteile einer Kapitalgesellschaft wird nach der Verkehrsauffassung und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages auch das Unternehmen selbst veräußert. Entscheidungstexte 1 Ob 682/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1989 1 Ob 682/89 Veröff: WBl 1990,149 = ecolex 1990,216 (Thiery) ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war Alleinaktionärin der A. G*** Kaufhaus AG und Eigentümerin der nicht ohnedies von der A. G*** Kaufhaus AG gehaltenen Aktien der A. G*** Grundstücke AG. Die beklagten Parteien beabsichtigten, sämtliche Anteile an diesen Kapitalgesellschaften zu erwerben. Auch der S***-Konzern wollte Warenhäuser der Firmengruppe G*** kaufen. Es kam in der Folge zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen allen Beteiligten dahin, daß einige Kaufhäuser an den genannte... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §1393 BAktG §10HGB §366
Rechtssatz: Wenn infolge Nichtigkeit der auf Inhaber lautenden Zwischenscheine die von den Gründern übernommenen Anteilsrechte wertpapierrechtlich unverkörpert bleiben, scheidet jeder Erwerb von Anteilsrechten durch gutgläubigen Papiererwerb aus; dennoch unterliegen die nicht wirksam verbrieften Anteilsrechte aber der Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Abtretung. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §10
Rechtssatz: Eine "Sanierung" der, weil auf Inhaber lautenden, nichtigen Zwischenscheine durch Buchungen gemäß § 61 a AktG 1937 war ausgeschlossen, weil auf Inhaber ausgestellten Urkunden durch Eintragung in einem Aktienbuch nicht zu Namensurkunden umgewandelt werden konnten. Die Rechtsfolgen dieser Nichtigkeit liegen zunächst darin, daß die Mitgliedschaftsrechte der
Gründe: nicht wertpapiermäßig verkörpert werden sind. ... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §10
Rechtssatz: Die nichtige Urkunde über das Anteilsrecht konnte auch den aus dem Anteilsrecht fließenden Anspruch auf Aktienausfolgung nicht an die Innehabung und Rückstellung des nichtigen Papiers binden ("Inhaberzwischenscheine"). Entscheidungstexte 6 Ob 752/79 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 6 Ob 752/79 6 Ob 519/82 En... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §8AktG 1965 §10AktG 1965 §13AktG 1965 §34AktG 1965 §61AktG 1965 §62AktG 1965 §68AktG 1965 §69AktG 1965 §158AktG 1965 §170
Rechtssatz: Für die Qualifikation der tatsächlich ausgegebenen Urkunden kommt es nicht auf die Motive und die ihnen zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Vorstellungen der Gesellschaftsorgane, sondern auf den objektiv in Erscheinung getretenen Kreationsakt an. In gleicher Weise hängt die Qualifikati... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §8AktG 1965 §10AktG 1965 §13AktG 1965 §34AktG 1965 §61AktG 1965 §62AktG 1965 §68AktG 1965 §69AktG 1965 §158AktG 1965 §170
Rechtssatz: Ein Aktionär, der sich gegenüber der Gesellschaft mit der Ausfolgung von bloß vorläufigen Urkunden über seine Mitgliedschaftsrechte zufrieden gegeben haben mag, kann nach der Ausgabe "endgültiger" Urkunden in Form von Aktien nicht darauf beschränkt werden, sich weiterhin mit Zwischenscheinen - und... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JABGB §300 BAktG allgAktG 1965 §10
Rechtssatz: Aktien (auch Zwischenscheine) sind dort belegen, wo die betreffende Aktiengesellschaft ihren Sitz hat (hier: "Zwischenscheine", die nach dem Liechtensteinischen Personenrecht und Gesellschaftsrecht zu beurteilen sind). Entscheidungstexte 7 Ob 159/67 Entscheidungstext OGH 24.01.1968 7 Ob 159/67 ... mehr lesen...
Norm: AktG §10AktG §12AktG §140
Rechtssatz: Die Geltendmachung von Rechten des Aktionärs ist, wenn es sich um Inhaberaktien handelt, an den Besitz und die Vorweisung der Aktien geknüpft. (Diese Entscheidung stammt aus der Zeit vor Einführung des Aktiengesetzes). Entscheidungstexte 4 Ob 354/29 Entscheidungstext OGH 11.07.1929 4 Ob 354/29 Veröff: SZ 11/183 ... mehr lesen...