Norm: AO §1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §74KO §68KO §69
Rechtssatz: Was unter "Zahlungsunfähigkeit" bzw "Überschuldung" zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Wenn daher die Vorinstanzen ihren Entscheidungen zugrundegelegt haben, daß die Verlassenschaft zahlungsunfähig war, kann darin eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/77 Ents... mehr lesen...
Norm: KO aF §68KO §69
Rechtssatz: Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit kann nur aus der Teleologie des Insolvenzrechtes verstanden werden. Aufgabe des Konkursrechtes ist es, die individualistische gestaltete Privatrechtsverfolgung der Exekutionsordnung, bei der Kollisionen mehrerer Gläubiger nach der dinglichen Rangordnung geschlichtet werden, sodaß ein unzureichender Befriedigungsfonds in aller Regel auch zu einer ungleichen, wenn nicht überhau... mehr lesen...
Norm: KO aF §68KO §69
Rechtssatz: Ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung angesichts der Höhe der bescheinigten Verbindlichkeiten nicht zu erwarten, daß eine natürliche Person durch die Arbeitskraft und geschäftliche Tüchtigkeit die Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit wird tilgen können, hat sie durch Offenlegung ihrer gesamten Vermögensverhältnisse an Hand eines Planes darzulegen, auf welche Weise sie die bescheinigten Verbindlichkeiten durc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §74KO §69KO §81
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über das Nachlaßvermögen hat nicht die Beendigung des Abhandlungsverfahrens zu Folge. Der in Ermangelung der Abgabe einer Erbserklärung für einen überschuldeten Nachlaß bestellte Kurator ist trotz der Konkurseröffnung über die Verlassenschaft nicht seines Amtes zu entheben (abweichend von SZ 22/179). Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: KO aF §68KO §69StGB §159
Rechtssatz: Zum Begriff der "Zahlungsunfähigkeit". Entscheidungstexte 5 Os 739/55 Entscheidungstext OGH 07.11.1955 5 Os 739/55 Veröff: SSt XXVI/78 = RZ 1956,9 7 Os 211/58 Entscheidungstext OGH 05.06.1959 7 Os 211/58 Auch 9 Os 348/58 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §74AußStrG §113KO §1KO §3KO §69
Rechtssatz: Der Masseverwalter in einem Nachlaßkonkurs ist nicht zur Anfechtung von Beschlüssen des Abhandlungsgerichtes, die bereits vor Konkurseröffnung rechtskräftig wurden, befugt. Durch Eröffnung des Nachlaßkonkurses wird eine vom Abhandlungsgericht an den Gerichtskommissär erteilte Ermächtigung zur Entnahme von Geld zur Deckung seiner Gebühren gegenstandslos. ... mehr lesen...
Therese P. beantragte als Darlehensgläubigerin der noch nicht protokollierten Handelsgesellschaft B. & Co. die Eröffnung des Konkurses über die genannte Firma wegen deren Zahlungsunfähigkeit. Das Erstgericht wies den Antrag mit der Begründung: ab, daß zwar die Zahlungsunfähigkeit bescheinigt sei, jedoch über eine nicht protokollierte Firma ein Konkurs nicht eröffnet werden könne, da dieser die Rechtspersönlichkeit fehle. Das Rekursgericht behob diesen Beschluß und trug dem Erstge... mehr lesen...
Norm: 4.EVHGB Art7 Nr13HGB §123HGB §131KO §1KO §69
Rechtssatz: Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. Die Konkurseröffnung ist auch nach Auflösung der OHG noch so lange möglich, als ein ungeteiltes Vermögen vorhanden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 575/50 Entscheidungstext OGH 25.10.1950 3 Ob 575/50 Veröff: SZ 23/306 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §74AußStrG §78KO §69
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, so findet eine Verlassenschaftsverhandlung nicht statt; ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/49 Entscheidungstext OGH 03.11.1949 2 Ob 162/49 SZ 22/179 5 Ob 201/71 Ent... mehr lesen...