Norm
4.EVHGB Art7 Nr13Rechtssatz
Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. Die Konkurseröffnung ist auch nach Auflösung der OHG noch so lange möglich, als ein ungeteiltes Vermögen vorhanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0061707Dokumentnummer
JJR_19501025_OGH0002_0030OB00575_5000000_001