Norm
AußStrG §74Rechtssatz
Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, so findet eine Verlassenschaftsverhandlung nicht statt; ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0007671Dokumentnummer
JJR_19491103_OGH0002_0020OB00162_4900000_002