Norm: GBG §94 Abs1 Z2 CKO §3KO §59
Rechtssatz: Das sich aus der Anmerkung der Konkurseröffnung ergebende Eintragungshindernis nach § 94 Abs 1 Z 2 GBG bleibt weiterhin bestehen. Die Wirkungen einer Konkursaufhebung treten nämlich nicht schon mit dem Anschlag des Aufhebungsediktes, sondern erst mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses ein (SZ 40/149). Erst dann erlangt der Gemeinschuldner die volle Verfügungsfähigkeit über sein vormals konku... mehr lesen...
Norm: ABGB §802IO §60KO §21 Abs1KO §46KO §59
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner haftet nach Aufhebung des Konkurses für Masseforderungen nur soweit unbeschränkt, als sie aus einem mit dem Gemeinschuldner geschlossenen Vertrag resultieren, an den der andere Teil, etwa infolge Eintrittes des Masseverwalters nach § 21 KO, gebunden war. Hingegen haftet er nur bis zum Wert der ihm ausgefolgten Massebestandteile für Bestandzinse aus einem von ihm geschl... mehr lesen...
Norm: KO §10KO §59KO §138
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses endet für bekanntes und unvewertet gebliebenes Vermögen des Gemeinschuldners die Exekutionssperre. Eine neuerliche Verstrickung tritt erst durch die wirksame konkursgerichtliche Anordnung einer Nachtragsverteilung ein. Entscheidungstexte 3 Ob 94/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 94/95 ... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs2KO §59
Rechtssatz: Die vom Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners während des Konkursverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen bleiben ungeachtet der Konkursaufhebung für den Gemeinschuldner weiterhin bindend. Er kann sie weder widerrufen noch verlieren sie automatisch ihre Wirkung. Dies gilt mangels jeglicher entgegenstehender
Norm: auch für vom Masseverwalter eingegangene Dauerschuldverhältnisse, wie etw... mehr lesen...
Norm: KO §59
Rechtssatz: Mit rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses wird, ohne dass es einer Prozesshandlung bedarf oder der Rechtsstreit unterbrochen würde, allein der ehemalige Gemeinschuldner Partei in einem während des Konkurses gegen den Masseverwalter geführten Rechtsstreit. Entscheidungstexte 5 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 320/77 Veröff: JBl 1978,434 ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §59KO §78ZPO §164 ff
Rechtssatz: Der durch die Konkurseröffnung unterbrochene Prozess wird durch die Konkursaufhebung nicht wieder aufgenommen. Solange nicht auf Grund eines Antrages nach §§ 164 ff ZPO die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen wurde, bleibt dieses unterbrochen und kann daher kein Rechtsmittel erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 191/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §59KO §80
Rechtssatz: Die Aufhebung des Konkurses hat die Rechtswirkung, dass der ehemalige Gemeinschuldner das Recht wiedererlangt, über sein Vermögen frei zu verfügen (§ 59 KO). Daraus folgt, dass Prozesshandlungen nach Aufhebung des Konkurses nur mehr vom ehemaligen Gemeinschuldner oder gegen ihn vorgenommen werden können, da dieser ipso iure anstelle des Masseverwalters in den Prozess eintritt (ZBl 1929/99). Ein vom Masseverwalter ... mehr lesen...
Norm: KO §59KO §83ZPO §35
Rechtssatz: Eine vom Masseverwalter erteilte Prozeßvollmacht erlischt nicht nach Aufhebung des Konkurses und Enthebung des Masseverwalters. Entscheidungstexte 2 Ob 64/71 Entscheidungstext OGH 15.04.1971 2 Ob 64/71 1 Ob 531/81 Entscheidungstext OGH 15.07.1981 1 Ob 531/81 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte am 22. August 1967 auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Judenburg vom 24. April 1964 zur Hereinbringung einer Geldforderung von 6050 S s. A. die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten als Angestellten gegen den Drittschuldner, Sportbekleidungshaus H., zustehenden Arbeitseinkommens und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung im Sinne des Antrages der betreibenden Partei. Das Rekursgericht gab dem vom Drittschu... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §9KO §10KO §59KO §139
Rechtssatz: Die nach § 10 KO bestehende Exekutionssperre erlischt nicht bereits mit dem Anschlag des Aufhebungsedikts, sondern erst mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 120/67 Entscheidungstext OGH 22.11.1967 3 Ob 120/67 Veröff: SZ 40/149 3 Ob 151/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die Beklagte, die ein Detailverkaufsgeschäft betrieben, aber dessen Geschäftsführung vollkommen ihrem Gatten Hans G. überlassen hatte, befand sich im Jahre 1957 in Zahlungsschwierigkeiten. In der ersten Hälfte dieses Jahres wurde das Ausgleichsverfahren über ihr Vermögen eröffnet, der Ausgleich aber nicht bestätigt, der Anschlußkonkurs mangels Vermögens aufgehoben. Auf Ersuchen des Hans G. bezahlte der Kläger eine Warenschuld der Beklagten im Betrag von 11.615 S 53 g, ferner sechs Ang... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §59
Rechtssatz: Von der Konkursaufhebung an sind alle vorher vom Gemeinschuldner vorgenommenen Rechtshandlungen, die nach § 3 KO relativ unwirksam waren, wirksam. Die Unwirksamkeit solcher Rechtshandlungen dauert nicht über den Konkurs hinaus. Entscheidungstexte 6 Ob 145/61 Entscheidungstext OGH 10.05.1961 6 Ob 145/61 Veröff: SZ 34/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412KO §59KO §80
Rechtssatz: Leistungen an den Masseverwalter haben nach Aufhebung des Konkurses keine schuldfreiende Wirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 434/58 Entscheidungstext OGH 13.11.1958 3 Ob 434/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033293 Dokumentnummer JJR_1958... mehr lesen...
Norm: EO §9 AKO §59
Rechtssatz: Die vom Masseverwalter in einem Prozeß erstrittenen Kosten können nach Aufhebung des Konkurses nicht von ihm, sondern nur vom Gemeinschuldner im Exekutionsverfahren eingetrieben werden, mag auch der Konkurs schon vor der Urteilsfällung aufgehoben worden sein. Entscheidungstexte 2 Ob 598/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 2 Ob 598/51 ... mehr lesen...
Die widerbeklagte Partei brachte am 21. Mai 1949 gegen die Widerklägerin zu . Cg ./49 des Kreisgerichtes L. eine Klage auf Bezahlung eines Betrages von 76.399.94 S ein. Über das Vermögen der Widerklägerin wurde am 27. August 1949 zu S./49 des Kreisgerichtes L. der Konkurs eröffnet und der erwähnte Rechtsstreit mit Beschluß vom 3. September 1949 gemäß § 7 KO. unterbrochen. Da bei der Prüfungstagsatzung die Forderung vom Masseverwalter zur Gänze bestritten und der Widerbeklagten zur Gel... mehr lesen...
Norm: HGB §131 Z3HGB §177KO §59
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 59 KO ist auf eine Kommanditgesellschaft, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, nicht anwendbar, da die Gesellschaft durch die Konkurseröffnung aufgelöst ist. Entscheidungstexte 3 Ob 431/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 3 Ob 431/51 Veröff: SZ 24/257 = JBl 1952,522 ... mehr lesen...
Norm: IO §60IO §125KO aF §46 Abs1KO §59
Rechtssatz: Haftung des Gemeinschuldners für die Entlohnung des Masseverwalters nach Aufhebung des Konkursverfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 1057/27 Entscheidungstext OGH 20.12.1927 3 Ob 1057/27 Veröff: SZ 9/223 8 Ob 345/97m Entscheidungstext OGH 25.06.1998 8 Ob 345/97m Auch; Beisatz: Der ... mehr lesen...