Norm: KO §11KO §48KO §49EO §290a Abs1 Z1EO §291
Rechtssatz: Bei einer Sondermasse, die sich aus den Erlösen der gepfändeten Tantiemenforderungen des Gemeinschuldners gegenüber den Verwertungsgesellschaften bildet, sind die Einkommensteuer und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung keine Sondermassekosten. Entscheidungstexte 28 R 268/07y Entscheidungstext OLG Wien 27.03.2008... mehr lesen...
Norm: KO §47KO §49
Rechtssatz: Nutzungen einer zur Sondermasse gehörigen Sache sind zur Berichtigung der Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Sondermasse heranzuziehen. Verwaltungskosten stellen jedenfalls dann Sondermassekosten gemäß § 49 Abs 1 KO dar, wenn sie sich auf die Sondermasse beziehen, also durch die Sondermasse verursacht wurden und bei gebotener ex ante-Betrachtung nicht unzweckmäßig erscheinen. Jene Betr... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §48KO §49
Rechtssatz: Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (§ 47 KO) und nicht von der Sondermasse (§ 49 KO) zu tragen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 228/00p Verö... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3KO §49KO §119 Abs2 BKO §176
Rechtssatz: Sämtliche auf das Meistbot Verwiesene sind zum Rekurs gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 47 Abs 3 KO, dass sich Masseforderungen auf die Sondermasse des Meistbotes beziehen, berechtigt. Eine Bindung des Exekutionsgerichtes tritt erst nach Rechtskraft des Beschlusses nach § 47 Abs 3 KO ein. Entscheidungstexte 3 Ob 17/97i ... mehr lesen...
Norm: KO §49KO §46 Abs1 Z2EStG §30
Rechtssatz: Spekulationssteuer ist zwar Masseforderung, nicht aber Sondermasseforderung. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 9 Ra 182/04g. Diese ist nunmehr unter RW0000662 abrufbar. Entscheidungstexte 28 R 204/96t Entscheidungstext OLG Wien 25.04.1997 28 R 204/96t ... mehr lesen...
Norm: KO §49KO §119 DKO §125
Rechtssatz: Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach § 119 Abs 4 KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 85/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 85/95 Veröff: SZ 68/209 ... mehr lesen...
Norm: BUAG §12 Abs3KO §48 Abs1KO §49
Rechtssatz: Sondermassen (§§ 48 Abs 1, 49 KO) sind diejenigen Teile der Konkursmasse, aus deren Nutzungen und Erlös zunächst nach Berichtigung der auf diese Sondermasse sich beziehenden Masseforderungen (§§ 47 Abs 1, 49 Abs 1 KO) gewisse bevorzugte Absprüche.......zur Befriedigung kommen sollen, sodaß erst der Rest in die gemeinschaftliche Konkursmasse fließt (Petschek - Reimer - Schiemer "Das österreichisch... mehr lesen...
Norm: KO §49
Rechtssatz: Zu den Sondermassekosten gehört auch die dem Masseverwalter vom Konkursgericht bereits zuerkannte und vom Masseverwalter vereinnahmte Belohnung, soweit sie die Sondermasse betrifft. Entscheidungstexte 7 Ob 714/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 714/87 Veröff: SZ 61/46 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §49
Rechtssatz: Zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei der Versilberung einer Sondermasse anfällt. Entscheidungstexte 5 Ob 310/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 5 Ob 310/86 Veröff: SZ 59/85 = RdW 1986,244 = ÖBA 1986,492 ... mehr lesen...
Norm: KO §49ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob Kosten des gemäß § 119 Abs 4 KO in ein Verwertungsverfahren eingetretenen Masseverwalters nach § 49 KO vor den Absonderungsgläubigern aus der Sondermasse zu berichtigen sind, handelt es sich um eine Kostenentscheidung, die gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht angefochten werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 55/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KO aF §46KO §49
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat aus den Erträgnissen der Liegenschaft des Gemeinschuldners, soweit sie dazu reichen, die während der Verwaltung fällig gewordenen Realsteuern und sonstige von der Liegenschaft zu entrichtende Abgaben zu bezahlen. Die Verletzung dieser Pflicht macht ihn gegenüber jedem Beteiligten, insbesondere auch gegenüber dem Hypothekargläubiger, für den dadurch verursachten Vermögensschaden haftbar. L... mehr lesen...
Norm: KO §49ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Die Frage, mit welchem Teile die Kosten der Konkursmasseverwaltung aus der allgemeinen Konkursmasse und mit welchem Teile sie aus der Sondermasse zu befriedigen und ob sie durch das Konkursgericht oder das Exekutionsgericht zu bestimmen sind, betrifft den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 990/31 Entscheidungstext OGH 17.11.1931 3 Ob 990/31 ... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIaKO §49
Rechtssatz: Aus dem Meistbot einer seinerzeit zu einer Konkursmasse gehörigen Liegenschaft sind für diese Liegenschaft betreffenden Kosten des Konkursmasseverwalters als Vorzugspost zuzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 979/30 Entscheidungstext OGH 14.10.1930 1 Ob 979/30 SZ 12/260 European Case Law Identifier... mehr lesen...