Norm
KO §49Rechtssatz
Die Frage, mit welchem Teile die Kosten der Konkursmasseverwaltung aus der allgemeinen Konkursmasse und mit welchem Teile sie aus der Sondermasse zu befriedigen und ob sie durch das Konkursgericht oder das Exekutionsgericht zu bestimmen sind, betrifft den Kostenpunkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0044293Dokumentnummer
JJR_19311117_OGH0002_0030OB00990_3100000_001