Norm
KO §11Rechtssatz
Bei einer Sondermasse, die sich aus den Erlösen der gepfändeten Tantiemenforderungen des Gemeinschuldners gegenüber den Verwertungsgesellschaften bildet, sind die Einkommensteuer und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung keine Sondermassekosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000413Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008