RS OGH 1989/4/20 7Ob560/89, 8Ob29/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1989
beobachten
merken

Norm

BUAG §12 Abs3
KO §48 Abs1
KO §49

Rechtssatz

Sondermassen (§§ 48 Abs 1, 49 KO) sind diejenigen Teile der Konkursmasse, aus deren Nutzungen und Erlös zunächst nach Berichtigung der auf diese Sondermasse sich beziehenden Masseforderungen (§§ 47 Abs 1, 49 Abs 1 KO) gewisse bevorzugte Absprüche.......zur Befriedigung kommen sollen, sodaß erst der Rest in die gemeinschaftliche Konkursmasse fließt (Petschek - Reimer - Schiemer "Das österreichische Insolvenzrecht" Seite 540). (hier: Wenn auch der Begriff der Sondermasse im Sinne des § 12 Abs 3 BUAG dem oben beschriebenen Begriff nahesteht, unterscheidet er sich von jenem doch dadurch, daß die Existenz einer Sondermasse zugunsten des Rückzahlungsanspruches der beklagten Partei in der genannten Gesetzesstelle fingiert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052533

Dokumentnummer

JJR_19890420_OGH0002_0070OB00560_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten