Norm
KO §49Rechtssatz
Spekulationssteuer ist zwar Masseforderung, nicht aber Sondermasseforderung.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 9 Ra 182/04g. Diese ist nunmehr unter RW0000662 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000195Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011