RS OGH 1995/11/8 3Ob85/95, 3Ob137/98p

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Norm

KO §49
KO §119 D
KO §125

Rechtssatz

Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach § 119 Abs 4 KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085095

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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