Norm
KO §48Rechtssatz
Zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei der Versilberung einer Sondermasse anfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064795Dokumentnummer
JJR_19860527_OGH0002_0050OB00310_8600000_002