Norm: ZPO §228 H2IO §14IO §16IO §51IO §102IO §110KO §14KO §16KO §51KO §102VersVG §157
Rechtssatz: Zukünftige Schäden aufgrund eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Ereignisses sind als Konkursforderung geltend zu machen. Eine Klage auf Feststellung (§ 228 ZPO), dass die (allgemeine) Masse für solche Schäden hafte, ist als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: KO §44KO §102
Rechtssatz: Im Konkurs können nur Konkursforderungen, nicht aber Aussonderungsansprüche angemeldet werden; es gibt daher keinen Prüfungs(feststellungs)prozess bezüglich behaupteter Aussonderungsansprüche. Dies gilt ebenso für Ersatzaussonderungsansprüche. Entscheidungstexte 8 Ob 128/06s Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 Ob 128/06s ... mehr lesen...
Norm: KO §102KO §107 Abs1
Rechtssatz: Spätestens mit Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses kann eine Konkursforderung nicht mehr angemeldet und demgemäß weder eine (nachträgliche) Prüfungstagsatzung anberaumt noch eine Ergänzung oder Berichtigung des Anmeldeverzeichnisses vorgenommen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 154/03k Entscheidungstext OGH 26.02.2004 8 Ob 154/03k ... mehr lesen...
Norm: KO §102KO §107 Abs1
Rechtssatz: Eine Zurückweisung von Anmeldungen wegen Verspätung während des Konkursverfahrens ist nicht vorgesehen, könnte doch etwa dem Zahlungsplan die Bestätigung versagt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 69/03k Entscheidungstext OGH 07.08.2003 8 Ob 69/03k 8 Ob 45/08p Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIIABGB §934KO §6KO §102
Rechtssatz: Ein Begehren auf Aufhebung eines Vertrags verwandelt sich mit Konkurseröffnung in einen Geldanspruch, der gemäß §14 KO mit dem Schätzwert anzumelden ist. Ein mit Klage gegen den Masseverwalter geltend gemachtes gesondertes Begehren auf Aufhebung des Vertrags ist weder notwendig noch zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 88/03z Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 CKO §44KO §102KO §149
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Konkursforderung im Konkurs des Vorbehaltskäufers stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar, und umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch geltend gemacht wird, nicht gleichzeitig die Kaufpreisforderung eventuell als Konkursforderung anzumelden. Entscheidungstexte 8 Ob 184/00t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: KO §102
Rechtssatz: Wird mit dem geltend gemachten Hauptanspruch (hier: Aufhebung eines Mietvertrages) kein Anteil an der Konkursmasse begehrt, ist eine Anmeldung vor Fortsetzung des Prozesses entbehrlich. Dies gilt allerdings nicht für den mit der Vornahme der einzelnen Prozesshandlung entstehenden Kostenersatzanspruch. Entscheidungstexte 8 Ob 254/99g Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203ABGB §1215ABGB §1235GmbHG §74KO §102
Rechtssatz: Das Eigenkapitalersatzrecht ist auf den persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter nicht anzuwenden; ihm kommt für die Forderungen gegen die Gesellschaft in deren Konkurs schon aufgrund seiner unbeschränkten persönlichen Haftung und des daraus abzuleitenden Vorranges der (übrigen) Gesellschaftsgläubiger kein Konkursteilnahmeanspruch zu (hier: Kein Konkursteilnahmeanspruch ei... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 IABGB §1432AO §53 Abs1KO §102KO §156 Abs1
Rechtssatz: Kosten einer noch offenen Rechtsverteidigung sind im Konkurs anzumelden, sodass sich die Wirkung eines Zwangsausgleichs auf sie erstreckt. Wird das anhängige Verfahren nach Aufhebung des Konkurses fortgesetzt, so hat der frühere Gemeinschuldner als Kläger bei Legung des Kostenverzeichnisses durch den Beklagten auf die Wirkungen des Zwangsausgleichs hinzuweisen. Versäumt er ... mehr lesen...
Norm: HGB §178HGB §187KO §102UGB §187
Rechtssatz: Dem am Erfolg und der Substanz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft beteiligten Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter der insolventen Kommanditgesellschaft kommt auch im Konkurs der Komplementär-Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht die Stellung eines Konkursgläubigers zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §187KO §102
Rechtssatz: Bei einer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft, durch die eine Mitunternehmerschaft begründet wird, ist ein Konkursteilnahmeanspruch wegen der Rückforderung der Einlage im Sinne des § 187 Abs 1 HGB ausgeschlossen (so schon 8 Ob 4, 5/95). Entscheidungstexte 8 Ob 7/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 8 Ob 7/95 ... mehr lesen...
Norm: HGB §178HGB §187KO §102UGB §179 Abs1
Rechtssatz: Wird dem stillen Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsvertrages auch eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert eingeräumt (atypische oder unechte stille Gesellschaft), so liegt eine Mitunternehmerschaft vor, wodurch ein Gläubigerrecht, aufgrund dessen ein Konkursteilnahmeanspruch als Konkursgläubiger gewährt würde, ausgeschlossen wird. Entscheidungst... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 1947 bei der Firma A und seit 15. 6. 1967 bei der Firma A GmbH, die die Firma A mit diesem Tag gekauft hatte, beschäftigt und hatte zuletzt Kunden in W und Umgebung zu betreuen. Sie bekam einen normalen Gehalt und hatte darüber hinaus Anspruch auf Spesenersatz. Ihr Dienstverhältnis wurde zum 31. 3. 1968 gekundigt. Am 24. 4. 1968 brachte die durch den Rechtsanwalt Dr Paul M vertretene Klägerin beim Arbeitsgericht Wien gegen die Firma A GmbH eine Klage auf Bezahl... mehr lesen...
Norm: KO §102KO §104KO §106
Rechtssatz: Die Forderungsanmeldung des Gläubigers ist eine Prozeßhandlung, die nicht wegen Willensmängeln angefochten werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 343/71 Entscheidungstext OGH 19.01.1972 1 Ob 343/71 Veröff: SZ 45/5 = JBl 1973,38 = EvBl 1972/208 S 402 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §102KO §104KO §106
Rechtssatz: Es ist nicht Sache des Gerichtes, von Amts wegen zu beurteilen, welcher Rang einer Forderung zukommt, sondern der Gläubiger hat einen bestimmten Rang, der sodann zu prüfen ist, geltend zu machen. Gemäß § 106 Abs 1 KO steht ihm nur das Recht zu, bis zum Schluß der Prüfungsverhandlung für seine angemeldete Forderung noch einen anderen - auch besseren - Rang in Anspruch zu nehmen. Entsche... mehr lesen...
Norm: KO aF §46KO §102KO §110KO §124
Rechtssatz: Masseforderungen unterliegen keiner Anmeldungspflicht im Konkurs. Massegläubiger werden durch das Konkursverfahren in ihrem Recht zu klagen, nicht berührt. Entscheidungstexte 5 Ob 14/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1971 5 Ob 14/71 Veröff: EvBl 1971/197 S 351 = SozM IE,91 1 Ob 251/71 ... mehr lesen...
Norm: KO §102
Rechtssatz: Das Anmeldeverfahren nach §§ 102 ff KO ist ein außerstreitiges Verfahren; es schließt die Geltendmachung der Ansprüche im Rechtsweg aus. Entscheidungstexte 5 Ob 196/68 Entscheidungstext OGH 02.10.1968 5 Ob 196/68 Veröff: EvBl 1969/106 S 161 = JBl 1969,562 (mit Besprechung von Sprung) 8 Ob 180/69 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIABGB §1444KO §102
Rechtssatz: Zur Frage des Verzichtes auf eine Forderung bzw Forderungsteil infolge anhaltender säumigen Rechtsausübung durch den Gläubiger im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 122/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 122/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen und den Standpunkt vertreten, daß der gerü... mehr lesen...