Norm
ABGB §1063 CRechtssatz
Die Anmeldung einer Konkursforderung im Konkurs des Vorbehaltskäufers stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar, und umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch geltend gemacht wird, nicht gleichzeitig die Kaufpreisforderung eventuell als Konkursforderung anzumelden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115153Dokumentnummer
JJR_20010528_OGH0002_0080OB00184_00T0000_001