Norm
KO §102Rechtssatz
Eine Zurückweisung von Anmeldungen wegen Verspätung während des Konkursverfahrens ist nicht vorgesehen, könnte doch etwa dem Zahlungsplan die Bestätigung versagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117906Im RIS seit
06.09.2003Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011