B e g r ü n d u n g : Bei einem Verkehrsunfall in Kärnten am 27. 4. 2008 wurde der in Kärnten wohnhafte Kläger als Beifahrer eines von ihm gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten PKW, der vom Kläger beim erstbeklagten Versicherer haftpflichtversichert worden war, schwer verletzt. Der Kläger begehrt mit der Behauptung, der Unfall sei vom Zweitbeklagten wegen überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholisierung verschuldet worden, Schmerzengeld und den Ersatz weiterer Schäden. Zum Beweis f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 9. 2005 wurde der Vater des Klägers als Fahrgast der Seilbahn der viertbeklagten Partei, deren Komplementärin die fünftbeklagte Partei ist, getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschraubertransportflug infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höhe zu Boden. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 9. 2005 wurde die Mutter der beiden Kläger als Fahrgast der Seilbahn der ehemals Viertbeklagten (deren Komplementärin die ehemals Fünftbeklagte ist) getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschrauber- Transportflug der ehemals Zweitbeklagten infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 1. 2002 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall zwischen einem von der Klägerin gehaltenen und ihrem Sohn gelenkten PKW sowie einem von Gabriele W***** gehaltenen, von Walter Sch***** gelenkten und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKW. Da hiebei zwei Beifahrerinnen im PKW verletzt worden waren, wurde der LKW-Lenker rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 11. 10. 2002, 10 U 91/02t-18, bestätigt mit Urteil des Landesgerichte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der Entscheidung eines verstärkten Senats des Obersten Gerichtshofs vom 17. 10. 1995, 1 Ob 612/95 (SZ 68/195) wird in ständiger Rechtsprechung die Bindungswirkung eines verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses für das Zivilgericht bejaht. Jedenfalls besteht insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als in einem der strafgerichtlichen Verurteilung folgenden Zivilprozess davon auszugehen ist, dass die i... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung nicht vor. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 2. 2001 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger und der Erstbeklagte beteiligt waren. Der Kläger begehrt mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Erstbeklagten Zahlung von restlich EUR 1.839,79. Die beklagten Parteien beantragen die Abweisung des Klagebegehrens; das Alleinverschulden treffe den Kläger. Einer allenfalls zu Recht bestehenden Klagsforderung wurde ein Betrag von EUR 4.396,71 aufrechnungsweise entgegengehalten. Das Erstgericht wie... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 Art6 Abs2 Z2KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28VersVG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vom Obersten Gerichtshof vor Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof vertretene Rechtsansicht, die in einem verurteilenden Erkenntnis eines Strafgerichts festgestellte Alkoholisierung eines Kraftfahrers sei im Hinblick auf § 268 ZPO auch für die Zivilgerichte bindend festgestellt (SZ 49/140), ist in entsprechender Beobachtung des vom Obersten G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 1. 5. 1996 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW's auf der B*****straße in L***** einen Verkehrsunfall, bei dem sein Beifahrer getötet und eine Hausmauer beschädigt wurde. Die klagende Partei hatte auf Grund des Versicherungsvertrages, dem die AKHB 1988 idF BGBl Nr 107/88 zugrundelagen, die Todfallskosten und die Kosten der Reparatur des beschädigten Hauses zu ersetzen; sie musste dafür insgesamt... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 9. 1993 ereignete sich gegen 14.00 Uhr auf der Eisen-Bundesstraße B 115 im Gemeindegebiet von Landl ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines bei der Bundesländer Versicherungs-AG haftpflichtversicherten PKW und Reinhold K***** als Lenker eines vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Autobusses beteiligt waren. Der nunmehrige Erstbeklagte machte den ihm entstandenen Schaden von 164.741,83... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §24
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 KHVG umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhandeng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 2. 1995 kam der bei der klagenden Partei sozialversicherte Wolfgang M***** mit einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Moped der Marke Vespa zu Sturz und wurde schwer verletzt. Eigentümer und Halter der Vespa war Gerhard P*****, dem ebenso wie M***** bekannt war, daß mit der Vespa, die nach ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben sollte, bis zu 100 km/h schnell gefahren werden konnte, weil ihr Hubraum gesetzeswidrig au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl-Löwe-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nac... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 9. 1992 ereignete sich auf der A 2 (Südautobahn) bei Kilometer 45,5 ein Verkehrsunfall, der durch einen auf der Richtungsfahrbahn Wien entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden sogenannten "Geisterfahrer" verursacht wurde. Dkfm Wolfgang K***** lenkte seinen PKW auf dem zweiten Fahrstreifen Richtung Wien und wechselte auf den dritten Fahrstreifen, um einen LKW zu überholen. Als er den entgegenkommenden PKW wahrnahm, konnte er durch ein Auslenken ger... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Dem § 24 KHVG 1987 (§ 28 KHVG 1994) ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ein auf denselben Sachverhalt gegründeter Schadenersatzanspruch gegenüber dem Versicherten und dem Versicherer einheitlich beurteilt werden soll, soweit und solange dies möglich ist. Von dieser Bestimmung ausgehend ist also ganz allgemein die Forderung nach einer einheitlichen Entscheidung für den Kfz-Haftpflichtbe... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28MRK Art6 Abs1 II5a5
Rechtssatz: Die Bestimmung des hier noch anzuwendenden § 24 KHVG 1987 (nunmehr § 28 KHVG 1994) regelt einen Fall der Rechtskrafterstreckung, die schon deshalb aus der Sicht des Art 6 MRK unbedenklich ist, weil der - hiedurch allein belastete - Geschädigte an dem früheren Verfahren beteiligt war. Eine Einschränkung ergibt sich aus dem Zweck der Regelung nur in den in der Rechtsprechung bereits ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Wird ein Schadenersatzbegehren des Geschädigten, das gegen den von der Bindungswirkung des Strafurteils nicht betroffenen Versicherer geltend gemacht wurde, rechtskräftig abgewiesen, weil der rechtskräftig verurteilte Schädiger die Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen hat, so stehen einander bei der Beurteilung des Schadenersatzanspruches gegen de... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Juni 1994 ereignete sich auf der Bundesstraße B 145 im Gemeindegebiet von Bad Ischl ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem PKW Opel Vectra und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen und zur Unfallszeit bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf beteiligt waren. Der Kläger und der Erstbeklagte wurden bei dem Unfall verletzt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 7. März 1995 wurde der Erstbeklag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagten Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 22.Oktober 1986 in Wels in der Höhe von S 18.388,-- sA mittels Mahnklage geltend. An dem Unfall waren der Kläger mit seinem PKW Ford Capri, pol. KZ. O-217.528 und der Erstbeklagte als Lenker des PKWs Volvo, pol. KZ. 0-744.649, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die drittbeklagte Partei waren, beteiligt. Vorerst ergingen Zahlungsbefehle gegen sämtlich... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24KHVG 1987 §30 Z10KHVG 1987 §36
Rechtssatz: § 24 KHVG 1987 ist inhaltsgleich mit dem durch § 30 Z 10 KHVG 1987 aufgehobenen § 63 Abs 3 KFG 1967, so daß die zur letztgenannten Gesetzesstelle ergangene Rechtsprechung auch auf § 24 KHVG 1987 angewendet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 72/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 2 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand Regreß aus dem Verkehrsunfall vom 15.8.1983 auf der A 1 im Gebiet von Steyrermühl. Das Erstgericht erließ am 9.12.1987 antragsgemäß den Zahlungsbefehl laut Klage. Die Zustellung der Klage samt Zahlungsbefehl erfolgte an beide Beklagte jeweils am 14.12.1987. Beide Beklagte erhoben gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Der vom Erstbeklagten erhobene Einspruch wurde am 23.12.1987 zur Post gegeben und langte am ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24ZPO §448 f
Rechtssatz: Der infolge verspäteter Erhebung des Einspruchs durch den Versicherer ihm gegenüber rechtswirksame, dem Klagebegehren stattgebende Zahlungsbefehl, der keinerlei Erstreckungswirkung im Sinne des § 24 KHVG 1987 entfaltet, hindert nicht die Erlassung einer allfälligen anders lautenden Entscheidung in dem gegen den Versicherten fortgeführten Verfahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...