Norm: ABGB §879 Abs1HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 142/21t Entscheidungstext OGH 25.01.2022 4 Ob 142/21t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIHVertrG §8 Abs2HVertrG §26c Abs1HVertrG §26c Abs2HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führte zwischen August 1995 und April 2008 auf Basis des schriftlichen Pachtvertrags vom 8. 8. 1995 die *****-Tankstelle der Beklagten in ***** Der Vertrag enthält in Pkt 2 folgende Bestimmung: „2. Vertragszweck, Betriebspflicht des Pächters, Verbot der Überlassung an Dritte: … Der Pächter wird die Tankstelle während der zulässigen Betriebszeiten offen halten und sachgerecht mit entsprechendem Personal betreiben … . Betriebsurlaub und Sperrtage dürfen nur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christa F*****, vertreten durch Dr. Susanne Kuen, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. A***** P*****, vertreten durch Plankel Mayrhofer & Partner, Rechtsanwälte in Dornbirn, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei O*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Rein... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 15. 11. 2001 einen Vertrag abgeschlossen, der die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden Klägerin) berechtigte, von der Beklagten und Antragsgegnerin (im Folgenden Beklagte) produzierte „Coils" (medizinische Platinspiralen zur Behandlung von Aneurysmata) in Österreich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung exklusiv zu vertreiben. Die Beklagte, eine US-amerikanische Gesellschaft, hat diesen Vertriebsvertrag per 31. 3. 2008 aufgelöst. Die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines mit der O***** Aktiengesellschaft abgeschlossenen Tankstellen-Pachtvertrags ab 1. 11. 2001 mit der selbständigen Führung des Tankstellenunternehmens in *****, betraut. Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der O***** Aktiengesellschaft. Der Kläger war für die Beklagte bzw deren Rechtsvorgängerin als Handelsvertreter (Verkauf von Treibstoffen und Folgemarktprodukten bzw -dienstleistungen) tätig. Daneben betrieb er auch einen Tankstellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Versicherungs- und Finanzdienstleisterin. Der Kläger war seit 1. 10. 2001 auf Grund eines sog „Agentenvertrags" für sie tätig. Dieser Vertrag enthielt in Punkt 2.11. folgende Regelung: „Der Agent ist nicht berechtigt, während der Dauer des Agentenvertrages für Konkurrenzunternehmen von A***** oder dessen Partnergesellschaften tätig zu werden, sich an solchen Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten, einer Produzentin von Bäckereimaschinen, und der Klägerin (als zum Alleinvertrieb dieser Produkte in Deutschland befugter Vertragshändlerin) bestand ein im Jahr 1975 abgeschlossener, im Jahr 1997 neu gefasster Händlervertrag, den die Beklagte unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum 31. 12. 2006 aufkündigte. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbarten die Streitteile die Anwendung österreichischen Rechts. Die Klägerin verkaufte di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine in Mostar etablierte Kapitalgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Import und Vertrieb diverser Produkte - nach Ende der Kriegshandlungen vorwiegend in der kroatisch-moslemischen Konföderation - war. Die beklagte Partei ist als österreichische Tochterunternehmung eines internationalen Nahrungsmittelkonzerns auf die Bearbeitung des südosteuropäischen Marktes spezialisiert. Sie schloss mit der klagenden Partei Verträge über den Vertri... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Reihe von Spinnereibetrieben, in denen Rohmaterial für die Textilindustrie zur weiteren Verarbeitung erzeugt wird. Einer dieser Spinnereibetriebe war die Spinnerei M***** Gesellschaft mbH, ein anderer die Spinnerei L***** Gesellschaft mbH. Jeder Spinnereibetrieb hatte ein eigenes Produktionsprogramm und ein eigenes Vertriebssystem. Beide wurden mit der Beklagten verschmolzen (1989 bzw 1994). Die Klägerin trat im Jahr 2002 mit Zustimmung der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb als selbstständiger Unternehmer aufgrund eines im August 1998 mit der Beklagten abgeschlossenen Unternehmenspacht- und Mietvertrags bis Ende Dezember 2004 eine Selbstbedienungstankstelle. Im Tankstellenvertrag findet sich in Punkt 1.9. die Bestimmung, dass es der Beklagten freistehe, die Umstellung der Betriebsform (Bedienungs- oder Selbstbedienungsstation) zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, zu welchem der Partner [= Kläger] den Tankstellenvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb vom 15. 6. 1998 bis 31. 10. 1999 als Franchisenehmerin (im Franchise-Vertrag auch als „Partner" bezeichnet) der Beklagten aufgrund einer mit deren Rechtsvorgängerin (A***** GmbH; im Folgenden auch: A*****) geschlossenen Vereinbarung (Franchise-Vertrag) eine 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Wochen geöffnete Großtankstelle in Wien samt angeschlossenem Tankstellen-Shop und gastronomischem Bereich (Bistro). Das Vertragsverhältnis wurde durch Kü... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsgegnerinnen und Gegnerinnen der gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegnerinnen) gehören einem Mineralölkonzern an. Eine von dessen Gesellschaften hat mit einer OEG, der der Antragsteller, die gefährdete Partei (im Folgenden VP) angehört, am 28. 6. 2002 (neuerlich) einen Tankstellen-Agenturvertrag betreffend eine Tankstelle in Wien geschlossen. Dieser Vertrag hat unter anderem folgenden Inhalt: "1. Vertragsgegenstand: Die B***** räumt dem VP das Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der S***** wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1997, 5 S 480/97s, das Konkursverfahren eröffnet; die Klägerin wurde zur Masseverwalterin bestellt. Der Geschäftsführer der nunmehrigen Gemeinschuldnerin hatte den Konkurseröffnungsantrag am 9. 5. 1997 eingebracht, nachdem die Hausbank des Unternehmens den Geschäftskredit zum 30. 4. 1997 fällig gestellt hatte. Die Beklagte löste mit Schreiben vom 13. 5. 1997 den mit der später... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24HVertrG §27HVertrG §28 Abs1
Rechtssatz: § 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 264/02f Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 264/02f Veröff: SZ 2002/172 8 ObA 65/06a Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 65/06a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitkläger sind Gesellschafter der Drittklägerin. Zwischen der Drittklägerin und der Beklagten kam 1997 ein Agenturvertrag zustande. Dieser Vertrag wurde durch den Vertrag vom 15. 1. 1999 ersetzt, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden gewesen wäre. Nach Punkt II des Agenturvertrags sind die Provisionsbestimmungen des "HVG" nicht einmal subsidiär anzuwenden. Punkt X sieht vor, dass die Bestimmungen des Handelsvertretergesetzes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Vermittlungsunternehmen als Bindeglied zwischen Produktgebern und dem Vertrieb. Produktgeber sind Versicherungsunternehmen. Vertrieben werden Pensionsvorsorgeprodukte, im Wesentlichen Kapital-Lebensversicherungen. Das Vertriebssystem erfolgt ausschließlich leistungsorientiert in Form eines hierarchisch gegliederten "Struktursystems". Sämtliche Mitarbeiter arbeiten als Versicherungsagenten mit Gewerbeschein und haben auf allen Ebenen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Vermittlungsunternehmen als Bindeglied zwischen Produktgebern und dem Vertrieb. Produktgeber sind Versicherungsunternehmen. Vertrieben werden Pensionsvorsorgeprodukte, im Wesentlichen Kapital-Lebensversicherungen. Das Vertriebssystem erfolgt ausschließlich leistungsorientiert in Form eines hierarchisch gegliederten Struktursystems. Sämtliche Mitarbeiter arbeiten als Versicherungsagenten mit Gewerbeschein und haben auf allen Ebenen sel... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Kraftfahrzeugshändlerin (nach der Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen: der Masseverwalter) begehrt von der beklagten Generalimporteurin nach der Kündigung des Händlervertrages vom 28. 2. 1995 gestützt auf die analoge Anwendung des § 24 HVertrG 1993 eine Ausgleichszahlung von 1,920.000 S. Die Klageforderung steht dem Grunde nach aufgrund des rechtskräftigen Teilzwischenurteils des Oberlandesgerichtes Linz vom 14. 7. 1999 als zu Recht bestehend fest. Di... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24
Rechtssatz: Ausgangspunkt für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist die Handelsspanne des Vertragshändlers zuzüglich allfälliger auf die Vermittlungstätigkeit zurückzuführender Sondervergütungen zur Berechnung der Höhe allgemein. Davon sind jene Vergütungen abzuziehen, die der Vertragshändler für Leistungen erhält, die der Vertragshändler typischerweise nicht erbringt. Mindernd zu berücksichtigen ist auch die größere oder... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24
Rechtssatz: Wegen der notwendigerweise an den Besonderheiten des Einzelfalls auszurichtenden Ermittlung des Anspruchs nach § 24 HVertrG ist für pauschale Berechnungsweisen oder die Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach festen Formeln grundsätzlich kein Raum. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannte "Münchner Formel" zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers. Die Ergebnisse der Umfragen von Meinungsfors... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 9. 5. 2000 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der A***** GmbH & Co KG (in der Folge: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin bzw ihre Rechtsvorgängerin war seit 1948 Händlerin von Fahrzeugen der Marke Ford im Raum Villach und Hermagor. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 schloss die Gemeinschuldnerin mit der Beklagten, der österreichischen Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford-Werke Aktiengesellschaft für Kraf... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen am 16. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, war bereits seit 1979 "Stationär" zweiter Tankstellen der Beklagten. Nach dem dazu getroffenen Übereinkommen mit der Beklagten übernahm er im Wesentlichen den Geschäftsbetrieb der Tankstellen als selbständiger Gewerbetreibender und verpflichtete sich zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften. Der Gemeinschuldner sollte Treibstoffe und Heizöl im Namen und auf Rechnung der B... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit dem Jahre 1981 betrieb der Kläger eine Lagerhaustankstelle der Beklagten, und zwar zuletzt auf Grund eines Handelsagenturvertrages aus dem Jahre 1993. Davor waren in den Jahren 1989 und dann 1993 zwei andere Tankstellen in dem Ort geschlossen worden und die Tankstelle des Klägers ausgebaut, insbesondere ein "Bankomat" installiert worden, bei dem die Kunden mit einer Tankkarte auch außerhalb der Betriebszeiten tanken können. Nach dem unstrittigen Handelsagent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte bereits 1981 (damals gemeinsam mit ihrem Gatten) in B***** ein Grundstück mit Tankstelle samt Tankstellenvertrag (Beilage P) mit der B***** (im Folgenden kurz: Firma B*****) zum Bezug und Vertrieb deren Treibstoffe und sonstigen Produkte. Bei der Abwicklung war damals so vorgegangen worden, dass von Seiten B***** die Preise der in der Umgebung von B***** liegenden Tankstellen herangezogen und auf dieser Grundlage die Gewinnspanne ("Provis... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Umsatzbezogene regelmäßig gewährte Sondervergütungen ("Boni"), die die unmittelbare Vermittlungstätigkeit des Vertragshändlers honorieren, sind in die Bemessungsgrundlage des Ausgleichsanspruchs einzubeziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 74/00s Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 Ob 74/00s 4 Ob 54/02y Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1972 Direkthändler der von der Beklagten importierten Automarke. Diese Marke war in dem von der Klägerin betreuten Gebiet im Jahr 1972 sehr wenig bekannt. Der Markt wurde dort im Wesentlichen von der Klägerin aufgebaut. Der am 3. 12. 1990 zwischen den Parteien abgeschlossene Direkthändler-Vertrag verpflichtete die Klägerin, nur Original-Vertragsware zu führen und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufe... mehr lesen...
Begründung: Der 1990 von den Parteien geschlossene Kfz-Direkthändlervertrag wurde von der beklagten Kraftfahrzeugimporteurin zum 31. 8. 1995 aufgekündigt. Der Kläger begehrt - gestützt auf die analoge Anwendung des § 24 HVertrG 1993 - 832.219 S als Ausgleichsanspruch für das Neuwagengeschäft, 600.000 S für das Ersatzteilgeschäft und 220.000 S für die von der Beklagten nicht zurückgenommene, für den Kläger aber unverkäufliche Vertragsware, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. De... mehr lesen...