Norm
ABGB §879 Abs1 BIRechtssatz
Die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, aber noch durch die Ausführung der vermittelten Versicherungsverträge bedingten Vermittlungsprovisionen in Gestalt von Folgeprovisionen ohne jede Einschränkung vorsieht, ist sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129774Im RIS seit
05.01.2015Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022