Norm
ABGB §879 Abs1Rechtssatz
Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133927Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022