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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Rechtssatz
Die Begünstigung für Schmutzzulagen nach § 68 Abs. 1 iVm Abs. 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (Hinweis E 30. Jänner 1991, 90/13/0102, und E 27. Juni 2000, 99/14/0342).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140028.X01Im RIS seit
23.10.2006