Mit Bescheid vom 5. Jänner 1996 wurden gegenüber der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1996 mit S 19,199.300,-- festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 1996 wurde gegen diesen Bescheid Berufung erhoben. Es wurde beantragt, die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1996 mit S 2,550.000,-- festzusetzen. Mit einem weiteren Schriftsatz vom 15. Februar 1996 wurde in Berichtigung des Berufungsantrages begehrt, die Vorauszahlung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45 Abs3 idF 1993/818;KStG 1988 §24 Abs3;SteuerreformG 1993 Art1 Z27 litc;
Rechtssatz: Als Unterschiedsbetrag iSd zweiten Satzes des § 45 Abs 3 EStG 1988 kann im Hinblick auf den Zusammenhang der beiden ersten Sätze dieser Gesetzesstelle nur jener Betrag verstanden werden, der die Differenz zwischen den bereits fällig gewordenen oder inner... mehr lesen...
Gegen den Bescheid vom 8. November 1989, mit dem die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1990 und die Folgejahre mit S 263.200,-- festgesetzt wurden, brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein und begehrte die Festsetzung der Vorauszahlungen mit S 60.000,--. Zur Begründung: führte sie aus, das Einkommen des letztvorangegangenen veranlagten Kalenderjahres (1987) - nach der Einkommensteuerschuld für dieses Jahr bemaß sich im gegenständlichen Fall gemäß § 45 Abs. 1 EStG die H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;EStG 1988 §45 Abs3;
Rechtssatz: Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid sind die Vorauszahlungen mit (rückwirkender) Wirksamkeit ab der Erlassung des (mit dem betreffenden Rechtsmittel) angefochtenen Bescheides, Gegenstand eines Antrages auf Änderung (Anpa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299;EStG 1988 §45 Abs3;
Rechtssatz: In der Berufung gegen einen Vorauszahlungsbescheid können erfolgreich nur solche Einwendungen vorgebracht werden, die die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides im Zeitpunkt seiner Erlassung aufzeigen, was beispielsweise nicht der Fall wäre, wenn die Einwen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289 Abs2;EStG 1988 §45 Abs3;
Rechtssatz: § 45 Abs 3 Satz 1 EStG 1988 greift nicht in die Regelung des § 289 Abs 2 BAO, aufgrund welcher die Berufungsbehörde den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern oder aufheben kann, ein. Nur dieses Ergebnis entspricht auch einer verfassungskonformen Interpretatio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299 Abs2;EStG 1988 §45 Abs3;
Rechtssatz: Auch wenn der Gesetzestext des § 45 Abs 3 Satz 1 EStG 1988 nicht ausdrücklich von einer Ausnahme für das Rechtsmittelverfahren spricht, erachtet der Verwaltungsgerichtshof diese Bestimmung, wonach "Änderungen" in der Höhe der Vorauszahlungen bereits fällig gewordene Voraus... mehr lesen...
Am 4. März 1991 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 1991 von S 1,688.500,-- auf S 290.000,-- herabzusetzen. Gleichzeitig beantragte er, den Differenzbetrag, der sich aus dem vorgeschriebenen Vorauszahlungs-Teilbetrag und dem Teilbetrag auf Grund des Herabsetzungsantrages ergeben würde, bis zur Herabsetzung der Vorauszahlungen zu stunden. Der Teilbetrag von S 72.500,-- (ein Viertel der begehrten Vorauszahlungen) wurde vom Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §4 Abs2 lita Z1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs2;EStG 1972 §45 Abs3;EStG 1988 §45 Abs1;EStG 1988 §45 Abs2;EStG 1988 §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0202 2 Stammrechtssatz Bei der Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung handelt es sich nicht nur um die Mi... mehr lesen...
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung des Beschwerdeführers für das erste Quartal 1988 betrug laut Vorauszahlungs-Festsetzung S 7,358.000,-- (Jahresvorauszahlung: S 29,432.000,--). Noch vor Fälligkeit dieses Betrages, nämlich am 2. März 1988 beantragte der Beschwerdeführer die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr 1988 auf insgesamt S 13,663.000,--. Das entsprach einem Teilbetrag für das erste Quartal von S 3,415.750,--. Gleichzeitig wurde um Stundung des Differenzbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 26;
Rechtssatz: Die Änderung der Festsetzung einer Einkommensteuer-Vorauszahlung, die zu einer geringeren Vorauszahlungsschuld führt, ist eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld und daher be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §4 Abs2 lita Z1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs2;EStG 1972 §45 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 26;
Rechtssatz: Bei der Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung handelt es sich nicht nur um die Minderung künftiger Abgabenschuldigkeiten, da zu beachten ist, daß das ... mehr lesen...