Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Rechtssatz
In der Berufung gegen einen Vorauszahlungsbescheid können erfolgreich nur solche Einwendungen vorgebracht werden, die die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides im Zeitpunkt seiner Erlassung aufzeigen, was beispielsweise nicht der Fall wäre, wenn die Einwendung darin bestünde, auf die nach Erlassung des Vorauszahlungsbescheides erfolgte Veranlagung für ein früheres Kalenderjahr zu verweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140234.X04Im RIS seit
20.11.2000