RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0234

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §299;
EStG 1988 §45 Abs3;

Rechtssatz

In der Berufung gegen einen Vorauszahlungsbescheid können erfolgreich nur solche Einwendungen vorgebracht werden, die die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides im Zeitpunkt seiner Erlassung aufzeigen, was beispielsweise nicht der Fall wäre, wenn die Einwendung darin bestünde, auf die nach Erlassung des Vorauszahlungsbescheides erfolgte Veranlagung für ein früheres Kalenderjahr zu verweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140234.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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