Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Behandlung eines Vorgangs bei der Gewinnermittlung der Gesellschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer und dessen Behandlung bei den Gesellschaftern für Zwecke der Kapitalertragsteuer kann unterschiedlich sein. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein für Körperschaftsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4 Abs12KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt (vgl. etwa VwGH 5.2.2021, Ro 2019/13/0027; 22.11.2018, Ra 2018/15/0037). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Weder vermag das Fehlen eines Gewinns noch das Vorhandensein ausreichender Einlagen das Vorliegen einer nicht kapitalertragsteuerpflichtigen Einlagenrückzahlung rechtlich zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA20191300... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AIFMG 2013EStG 1988 §27EStG 1988 §4 Abs12InvFG 2011 §186InvFG 2011 §186 Abs7KStG 1988 §1KStG 1988 §10KStG 1988 §18UmgrStG 1991 §9 Abs6
Rechtssatz: Das von Kapitalgesellschaften erzielte Einkommen unterliegt auf der Grundlage des Trennungsprinzips auf der Ebene der Kapitalgesellschaft der Kör... mehr lesen...
1 Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2009 veräußerte die Mitbeteiligte ihre 51%ige Beteiligung an der E GmbH an die R GmbH. Der Kaufpreis von 473.181,80 € sollte laut Zahlungsvereinbarung mit einem Betrag von 20.000 € an die Mitbeteiligte und mit einem Betrag von 453.181,80 € an ihren Alleingesellschafter ausbezahlt werden, welchem die Mitbeteiligte die Forderung zediert hatte. 2 Im Jahresabschluss der Mitbeteiligten für das Jahr 2009 wurden 20.000 € als Veräußerungserlös... mehr lesen...
1 Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) brachte der Vater des Mitbeteiligten im Jahr 1993 das von ihm gegründete Einzelunternehmen gemäß Art. III UmgrStG zu Buchwerten in die O GmbH ein. Unter Berücksichtigung des bar einbezahlten Stammkapitals ergaben sich negative Anschaffungskosten der Beteiligung. 2 Ende 2001 übersiedelte der Vater des Mitbeteiligten, der Alleingesellschafter der O GmbH war, unter Aufgabe seines österreichischen Wohnsitzes mit seinem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs3EStG 1988 §4 Abs12 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2018/13/0014 E 11.12.2019
Rechtssatz: Die Einlagenrückzahlung von Körperschaften gilt gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 als Veräußerung einer Beteiligung. Ein Veräußerungsgewinn iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 idF BudBG 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, liegt insoweit vor, als die Einlag... mehr lesen...
1. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 24. März 1998 wurde die Körperschaftsteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1995 veranlagt. Nach Erlassung eines Berichtigungsbescheides vom 28. April 1998 wurde über Berufung der Beschwerdeführerin mit der in Rechtskraft erwachsenen Berufungsvorentscheidung vom 13. Oktober 1999 die Körperschaftsteuer 1995 festgesetzt. Auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Prüfungszeitraum 1995 bis 1998, wonach die Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. April 1996 bis 31. März 1997 herangezogen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, dass die Beschwerdeführerin 1980 als S Handels GmbH mit einer Stammeinlage von S 10,010.000,-- gegründet worden sei. Ihre Muttergesellschaft sei bis 1996 die S GmbH mit einem Stammkapital von S 500.000,-- gewesen. Deren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs12;
Rechtssatz: Die G GmbH (Großmuttergesellschaft) ist mit Wirkung eines bestimmten Stichtags mit ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der S GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen worden. Die S GmbH wurde sodann zum selben Stichtag und in der selben Form auf ihre 100%-ige Tochtergesellschaft, die nunmehrige Abgabepflichtige, verschmolzen.... mehr lesen...
Die F GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2002 gemäß Art. II UmgrStG in die beschwerdeführende GmbH & Co KG (in der Folge: Beschwerdeführerin) umgewandelt. Bei der Verteilung des Bilanzgewinnes des Jahres 1998 wurde beschlossen, eine Ausschüttung vorzunehmen, mit der sämtliche in der Bilanz per 31. Dezember 1998 ausgewiesenen "Gewinnvorträge und unversteuerte Rücklagen" abgedeckt werden sollten. Mit Umlaufbeschluss vom 24. Februar 2000 wurde für diese Gewinnausschüttung an die Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §4 Abs4;HGB §229 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Wird Stammkapital einer Kapitalgesellschaft herabgesetzt und zurückgewährt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Den Erkenntnissen des VwGH 91/13/0005 und 87/14/0136 liegt die Auffassung zu Grunde, dass au... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs12;HGB §229 Abs2;HGB §231 Abs2;HGB §231 Abs3;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes ist die Nachweisführung betreffend die Rückz... mehr lesen...