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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000Rechtssatz
Den Erkenntnissen des VwGH 91/13/0005 und 87/14/0136 liegt die Auffassung zu Grunde, dass auch unabhängig von einer gesellschaftsrechtlichen Kapitalherabsetzung eine Kapitalrückzahlung erfolgen kann, die beim Gesellschafter nicht als Gewinnausschüttung sondern als Minderung der Anschaffungskosten zu erfassen ist, dass aber das Problem auf der Beweisebene liegt:
komme es nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Kapitalherabsetzung, könne nur in Ausnahmefällen der Beweis erbracht werden, dass nicht Gewinn, sondern Kapital zurückgezahlt werde (vgl Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 12 EStG 1988, Tz 1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996130175.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015