1 Der Revisionswerber veräußerte im Jahr 2017 seinen im Jahr 2009 erworbenen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 erklärte er u.a. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 und beantragte die Anrechnung der bereits durch einen Parteienvertreter gemäß § 30b Abs. 1 EStG 1988 selbstberechneten und abgeführten Immobilienertragsteuer (ImmoESt). In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 2017 führ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3EStG 1988 §6 Z1
Rechtssatz: Unterbleibt die Errichtung des zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, sind die - somit vergeblichen - Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorganges keine Herstellungskosten. Sie fallen damit nicht unter die gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen di... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist in Italien ansässig und erzielte im Jahr 2017 in Österreich Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung und aus der Veräußerung dieser Eigentumswohnung. Der Revisionswerber beantragte im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer 2017 die Regelbesteuerung betreffend die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Dazu machte er insbesondere realisierte Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit einkünftemindernd geltend. 2 Mit Bescheid vom 14. Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §19 Abs2EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §28EStG 1988 §30EStG 1988 §30 Abs3EStG 1988 §31EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3 Beachte Besprechung in:SWK 34/2019, S 1487-1490;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988 idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012) eine gewisse Ang... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §30EStG 1988 §30 Abs3EStG 1988 §31 Beachte Besprechung in:SWK 34/2019, S 1487-1490;
Rechtssatz: Wenn auch nunmehr (idF BGBl. I Nr. 118/2015) im Rahmen der Immobilienertragsbesteuerung bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption Werbungskosten - über die in § 30 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Kosten und Minderbeträge hinaus ... mehr lesen...
Im Zuge einer für die Jahre 1992 bis 1994 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in Tz. 21 seines Berichtes vom 16. September 1996 folgende Feststellungen: Im Jahr 1989 habe der Beschwerdeführer ein näher genanntes Grundstück um einen Kaufpreis von S 1,560.000,-- von der P GmbH erworben. Im Jahr 1991 sei ein Teil dieses Grundstückes gegen eine Entschädigung gemäß § 17 Abs. 5 der Bauordnung für Wien an die Gemeinde Wien abgetreten worden. Mit B... mehr lesen...
Im Zuge einer für die Jahre 1992 bis 1994 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in Tz. 21 seines Berichtes vom 16. September 1996 folgende Feststellungen: Im Jahr 1989 habe der Beschwerdeführer ein näher genanntes Grundstück um einen Kaufpreis von S 1,560.000,-- von der P GmbH erworben. Im Jahr 1991 sei ein Teil dieses Grundstückes gegen eine Entschädigung gemäß § 17 Abs. 5 der Bauordnung für Wien an die Gemeinde Wien abgetreten worden. Mit B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007140009.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007140009.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freihe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freihe... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. März 1989 hatte der Beschwerdeführer das bebaute Grundstück in Wien, Z-Gasse 33, gekauft. Er erklärte aus der Vermietung des Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahre 1993 verkaufte der Beschwerdeführer 40/100 Anteile der Liegenschaft um S 12,117.000,-- an NN und 25/100 Anteile an der Liegenschaft um S 7,275.000,-- an AA. Die Käufer sind Wirtschaftstreuhandgesellschaften. Das Finanzamt stellte dem Veräußerungserlös die anteiligen Anschaffungsk... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. März 1989 hatte der Beschwerdeführer das bebaute Grundstück in Wien, Z-Gasse 33, gekauft. Er erklärte aus der Vermietung des Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahre 1993 verkaufte der Beschwerdeführer 40/100 Anteile der Liegenschaft um S 12,117.000,-- an NN und 25/100 Anteile an der Liegenschaft um S 7,275.000,-- an AA. Die Käufer sind Wirtschaftstreuhandgesellschaften. Das Finanzamt stellte dem Veräußerungserlös die anteiligen Anschaffungsk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine Veräußerung "infolge eines behördlichen Eingriffes" im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt im Falle einer Enteignung oder eines enteignungsähnlichen Eingriffes vor. Der Zweck der genannten Befreiungsbestimmung besteht nicht darin, die Veräußerung irgendeines Vermögensgegenstandes der Besteuerung als Spekulationsgesch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;StadterneuerungsG;
Rechtssatz: Unter Veräußerung zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffes ist die rechtsgeschäftliche Vorwegnahme des Rechtszustandes, der durch den behördlichen Eingriff bewirkt würde, zu verstehen. Solcherart ist aber in der Veräußerung von Liegenschaftsan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des So... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine Veräußerung "infolge eines behördlichen Eingriffes" im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt im Falle einer Enteignung oder eines enteignungsähnlichen Eingriffes vor. Der Zweck der genannten Befreiungsbestimmung besteht nicht darin, die Veräußerung irgendeines Vermögensgegenstandes der Besteuerung als Spekulationsgesch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;StadterneuerungsG;
Rechtssatz: Unter Veräußerung zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffes ist die rechtsgeschäftliche Vorwegnahme des Rechtszustandes, der durch den behördlichen Eingriff bewirkt würde, zu verstehen. Solcherart ist aber in der Veräußerung von Liegenschaftsan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des So... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...
Aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Arbeitsbogen über die beim Beschwerdeführer hinsichtlich der Streitjahre vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung ist erkennbar, daß der Beschwerdeführer am 7. Mai 1990 wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen inhaftiert und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Bei einer Einvernahme durch Organe des zuständigen Finanzamtes gab der Beschwerdeführer am 4. März 1993 an... mehr lesen...
Aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Arbeitsbogen über die beim Beschwerdeführer hinsichtlich der Streitjahre vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung ist erkennbar, daß der Beschwerdeführer am 7. Mai 1990 wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen inhaftiert und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Bei einer Einvernahme durch Organe des zuständigen Finanzamtes gab der Beschwerdeführer am 4. März 1993 an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0006
Rechtssatz: § 30 Abs 3 Z 2 EStG kommt nur im Falle eines behördlichen Eingriffs oder bei einem unmittelbar drohenden behördlichen Eingriff, nicht aber bei einer Veräußerung auf Grund eines zivilrechtlichen Anspruches eines Dritten z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0006
Rechtssatz: § 30 Abs 3 Z 2 EStG kommt nur im Falle eines behördlichen Eingriffs oder bei einem unmittelbar drohenden behördlichen Eingriff, nicht aber bei einer Veräußerung auf Grund eines zivilrechtlichen Anspruches eines Dritten z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 13. Juli 1982 jeweils einen 1/4-Anteil an zwei inländischen Liegenschaften erworben. Laut gerichtlichem Vergleich vom 8. November 1984 erwarb der Beschwerdeführer im Zuge der Scheidung von seiner Ehegattin jeweils einen weiteren 1/4-Anteil an diesen Liegenschaften um den Betrag von insgesamt S 380.000,--. Auf Grund eines Antrages einer Gläubigerbank zur Hereinbringung offener Kreditforderungen wurden diese Liegenschaftsanteile am 5. Oktober... mehr lesen...