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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Beachte
Besprechung in:SWK 34/2019, S 1487-1490;Rechtssatz
Wenn auch nunmehr (idF BGBl. I Nr. 118/2015) im Rahmen der Immobilienertragsbesteuerung bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption Werbungskosten - über die in § 30 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Kosten und Minderbeträge hinaus - zu berücksichtigen sind, so können aber Ergebnisse aus der Konvertierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten weiterhin nicht abgezogen werden, da diese in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus der Veräußerung des Grundstückes stehen (vgl. auch VfGH 29.11.2014, G 137/2014 u.a., Rz 15 f). Die Ergebnisse aus der Konvertierung sind im außerbetrieblichen Bereich weiterhin als Spekulationseinkünfte zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150114.L05Im RIS seit
20.01.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020