RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs3 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des Sonderbetriebsvermögens) ein Spekulationsgeschäft anzunehmen ist. Gerade der Umstand, dass im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 der Wert des Grund und Bodens, der zum Anlagevermögen gehört, außer Ansatz bleibt, bewirkt somit, dass die Ausnahmebestimmung des § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit - es liegen insoweit keine gewerblichen Einkünfte vor - nicht Platz greift.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140017.X04

Im RIS seit

11.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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