Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs3 Z2;Rechtssatz
Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007140009.X01Im RIS seit
17.01.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013